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CO2-Emissionen-Wert bestimmt künftig die Höhe der Versicherungssteuer

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Nächstes Jahr wird eine neue Berechnungsmethode für die motorbezogene Versicherungssteuer eingeführt. Die Steuer richtet sich künftig auch nach den CO2-Emissionen des Autos.
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Neben der Mineralölsteuer (MöSt) und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) gibt es für Autofahrer eine weitere Abgabe - die motorbezogene Versicherungssteuer. Diese Steuer wird mit dem Herbst kommenden Jahres verändert.

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Neue Berechnungsmethode

Für neu zugelassene Fahrzeuge kommt ab dem 01. Oktober 2020 eine neue Berechnungsmethode für die motorbezogenen Versicherungssteuer zur Anwendung. Für Pkw richtet sich die Steuer dann nicht mehr nur nach der Leistung des Verbrennungsmotors in kW, sondern auch nach den CO2-Emissionen.

"Um die Besteuerung gering zu halten, ist es bereits beim Kauf dementsprechend wichtig auf niedrige CO2-Emissionen (und demnach einen geringen Verbrauch) zu achten", rät der ÖAMTC.

Während die NoVA beim Kauf und die MöSt je Liter Kraftstoff, und damit abhängig vom Betrieb anfällt, ist die motorbezogene Versicherungssteuer unabhängig davon abzuführen, ob man viel oder wenig fährt. Sie besteuert den Besitz eines zugelassenen Pkw oder Motorrads. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine Besitzsteuer, die gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben wird.

Nicht zu verwechseln ist die motorbezogene Versicherungssteuer mit der allgemeinen Versicherungssteuer. Während erstere direkt auf Pkw & Co abzielt, stellt letztere allgemein auf Versicherungsverträge ab und trifft damit auch Kfz-Haftpflichtverträge. Die allgemeine Versicherungssteuer beträgt 11 Prozent der Versicherungsprämie und ist damit von der individuellen Bonus-Stufe abhängig.

Für diese Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung

Für Fahrzeuge die vor dem 1. Oktober 2020 zugelassen wurden, ändert sich nichts an der Besteuerung. Dies gilt auch für Fahrzeuge die erstmalig im Ausland zugelassen wurden und nach Österreich importiert wurden.

Für reine Elektrofahrzeuge ergibt sich eine komplette Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer - dies gilt aber nicht für Range-Extender und Hybrid-Pkw.

Sind mehrere Fahrzeuge, die der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen, unter einem Wechselkennzeichen zugelassen, ist nur für jenes Fahrzeug die motorbezogene Versicherungssteuer zu zahlen, das die höchste Steuerlast hat. 

Und wie kommt die Steuer bei Motorrädern zum Tragen?

Bei Motorrädern, die vor dem 01.Oktober 2020 erstmals zugelassen wurden, errechnet sich die motorbezogene Versicherungssteuer nach dem Hubraum. Für Motorräder, die danach zugelassen werden, berechnet sich die Steuer nach dem Hubraum und den CO2-Emissionen.

Beginnend mit 01. Jänner 2021 ist für neu zugelassene Pkw eine jährliche Verschärfung der motorbezogenen Versicherungssteuer geplant. 

(Red.)

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