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Celebi ficht Vergabe der Bodenabfertigungslizenz an

Celebi übt scharfe Kritik an der Republik.
Celebi übt scharfe Kritik an der Republik. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Bodenabfertigungsfirma Celebi kritisierte die Lizenzvergabe als intransparent.
Swissport will Republik klagen
2. Lizenz geht an Schweizer AAS

Die Vergabe der zweiten Bodenabfertigungslizenz am Flughafen Wien wird das Verkehrsministerium noch länger beschäftigen. Die Firma Celebi, die ihre Lizenz mit Jahreswechsel an die Schweizer AAS verliert, kündigte am Dienstag in einer Presseaussendung an, die Entscheidung des Verkehrsministeriums rechtlich bekämpfen zu wollen. Das Unternehmen kritisierte die Vergabe als intransparent.

Bodenabfertigungsfirma Celebi fechtet Vergabe an

Celebi Aviation werde "alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen, um Regressansprüche geltend zu machen und die eigenen Rechte zu verteidigen", kündigte die türkische Abfertigungsfirma an. Konkret soll die Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Auch der unterlegene Bieter Swissport hat bereits angekündigt, sich an das Gericht zu wenden.

Celebi übt in der Aussendung scharfe Kritik an der Republik. Die Lizenzausschreibung sei "ohne ausreichende Fachkenntnis" erfolgt. "Die Rechtslage ist eindeutig, allerdings lässt das Maß an Professionalität, mit dem solche sensiblen und technisch komplexen Fälle behandelt werden, zu wünschen übrig", erklärte Celebi.

AAS konnte Zusatzdokumente nachträglich einreichen

Der Airline-Dienstleister bemängelt die Transparenz des Ausschreibungsprozesses. So sei AAS, das die Zulassungskriterien in der ersten Runde nicht erfüllt hat, erlaubt worden, nachträglich Zusatzdokumente einzureichen und so als Erstgereihter aus der zweiten Bewerbungsrunde hervorzugehen. Celebi sei allerdings schriftlich kommuniziert worden, dass die Einreichung von Zusatzdokumenten nicht akzeptiert werden könne.

Die heurige Ausschreibung war notwendig geworden, weil schon die letzte Vergabe - 2014 an Celebi - angefochten und in der Folge von den Gerichten als "mangelhaft" beurteilt worden war. Das Bundesverwaltungsgericht hob den damaligen Bescheid des Verkehrsministeriums auf und ordnete eine Neuausschreibung mit Übergangsfrist bis zum 31.12.2019 an.

(APA/Red)

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