“Es ist von unserer Seite ein Diversionsangebot an Schieszler ergangen”, stellte Bussek fest. Sollte der 43-jährige Grieskirchner, der Ende Juni 2009 von seinen Funktionen bei der TA zurückgetreten war, zu einer teilweisen Schadenersatzleistung und der Erbringung von gemeinnützigen Leistungen bereit sein, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Wie dazu Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin des Justizministeriums, erklärte, würde damit österreichweit erstmals die in der Strafprozessordnung (StPO) normierte Kronzeugen-Regelung Platz greifen.
300.000 Euro und 120 Stunden Arbeit
Konkret hat Schieszler 300.000 Euro zu bezahlen und 120 Stunden an gemeinnütziger Leistung zu erbringen, erläuterte sein Rechtsbeistand der APA. “Sie können sicher sein, dass wir auf das Angebot eingehen werden”, betonte Rechtsanwalt Prochaska.
(APA)