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Causa Montforthaus: Was bisher bekannt ist – und was offen bleibt

©Symbolfoto: Laura Schwärzler
In der Causa Montforthaus geht es plötzlich nicht mehr nur um Streit im Aufsichtsrat oder Kritik des Rechnungshofes. Eine interne Prüfung der Stadt hat zu einer brisanten Entwicklung geführt – und rückt den früheren Geschäftsführer ins Zentrum neuer Fragen.

Was bisher bekannt ist

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Gebarungsprüfung bringt neue Vorwürfe ans Licht
Nach Angaben der Stadt Feldkirch wurden im Zuge einer internen Gebarungsprüfung Auffälligkeiten festgestellt. Demnach soll es Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Bezügen sowie bei der Nutzung von Betriebseigentum gegeben haben. Der entsprechende Prüfbericht wurde an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Konkreter Geldbetrag im Fokus
Laut Informationen der NEUE geht es um eine Überweisung in Höhe von 10.000 Euro, die sich der damalige Geschäftsführer selbst aus Mitteln der Montforthaus Feldkirch GmbH ausbezahlt haben soll. Hintergrund sei ein angeblicher Anspruch gegenüber der Stadtmarketing und Tourismus Feldkirch GmbH, deren Geschäftsführer er ebenfalls war. Diese Auszahlung soll ohne Genehmigung des Aufsichtsrates erfolgt sein – nur wenige Tage bevor Klebel die Verlängerung seines Vertrages ablehnte.

Offene Fragen zu Betriebseigentum
Zusätzlich steht ein Dienstfahrrad („Jobrad“) im Raum, das nach Klebels Ausscheiden nicht zurückgegeben worden sein soll.

Hintergrund: Führungswechsel und Aufsichtsratsrücktritte
Bereits zuvor hatte es rund um das Montforthaus Turbulenzen gegeben. Ende Juni lehnte Klebel eine Vertragsverlängerung zu geänderten Bedingungen ab. In der Folge traten vier Aufsichtsräte – darunter der Vorsitzende – mit sofortiger Wirkung zurück und kritisierten den Umgang der Stadtspitze mit der Geschäftsführung.

Kritik des Rechnungshofes
Ein Bericht des Bundesrechnungshofes hatte dem Montforthaus gravierende Mängel attestiert – unter anderem fehlende strategische Planung, unklare Verantwortlichkeiten und mangelnde Transparenz bei Personal- und Veranstaltungsstatistiken.

Was unklar ist

  • Strafrechtliche Bewertung: Ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu einer Anklage führen, ist derzeit offen. Offen ist auch, ob die Anzeige bereits bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingelangt ist.
  • Rechtliche Grundlage der Auszahlung: Ungeklärt bleibt, ob der vom Ex-Geschäftsführer geltend gemachte Anspruch tatsächlich bestand.
  • Status des Dienstfahrrads: Ob es sich um eine nicht autorisierte private Nutzung handelt oder eine vertraglich zulässige Regelung bestand, ist derzeit nicht öffentlich bekannt.
  • Zeitraum der Prüfungen: Die interne Revision der Stadt will den gesamten Zeitraum von Klebels Geschäftsführung durchleuchten. Ergebnisse stehen noch aus.

Reaktion des Ex-Geschäftsführers

Markus Klebel weist gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten" die Vorwürfe zurück: „Es werden Dinge behauptet, die schlicht und einfach nicht den Tatsachen entsprechen.“ Er werde sich anwaltlich zur Wehr setzen und kündigt eine entsprechende Reaktion an.

Hinweis: Es gilt die Unschuldsvermutung.

(VOL.AT)

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