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Causa Martin Graf: FPÖ glaubt an eigenen "bürokratischen Fehler"

Dass Martin Graf als "Rechtsanwalt" geführt wurde, soll laut FPÖ ein bürokratischer Fehler sein
Dass Martin Graf als "Rechtsanwalt" geführt wurde, soll laut FPÖ ein bürokratischer Fehler sein ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die FPÖ sieht in den fehlerhaften Berufsbezeichnungen des dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf als Rechtsanwalt, die auf elf Wahllisten angeführt waren, als einen "bürokratischen Fehler" in den eigenen Reihen - durch eine ursprünglich fehlerhafte Liste soll der Fehler laut FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl entstanden sein.
Menschenkette gegen Graf
Strache unterstützt ihn
Abwahl möglich

“Dass es auf den öffentlichen Wahllisten von 1994 bis 2001 eine anderslautende Bezeichnung gegeben hat, muss ein Fehler der damaligen Geschäftsstelle im Zuge der Weiterleitung der Listen an die zuständige Wahlbehörde gewesen sein”, vermutete Generalsekretär Herbert Kickl am Montag in einer Aussendung.

Laut Strache in Administration “immer korrekt”

“Tatsache ist, dass Martin Graf in allen Meldungen für seine Kandidatur seine Berufsbezeichnung völlig korrekt als Rechtsanwaltsanwärter angegeben hat”, verteidigte Kickl den unter Beschuss geratenen Dritten Nationalratspräsidenten. Offenbar sei bei der Erstellung der Listen nach 1994 auf die ursprünglich fehlerhafte Liste von 1994 zurückgegriffen worden. Unter der “Administration” von Parteichef Heinz-Christian Strache sei Graf jedenfalls immer mit der korrekten Berufsbezeichnung aufgeschienen.

Es gebe keine von Graf unterfertigte Bekanntgabe seiner Kandidatur, wo er sich selbst als Rechtsanwalt bezeichne, so Kickl. Aus diesem “bürokratischen Fehler der Geschäftsstelle” den Vorwurf der Hochstapelei konstruieren zu wollen, sei eine “Verdrehung der Faktenlage” und zeige einmal mehr auf, “dass dem politischen Mitbewerber kein Mittel zu schäbig ist, um Graf anzupatzen”.

Konkret geht es laut der Stadt Wien um insgesamt fünf Wahlen bzw. elf Wahllisten-Einträge, in denen der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf als Rechtsanwalt angeführt war. Zum ersten Mal war dies 1994 der Fall, zuletzt 2001. Das haben Erhebungen der Wahlbehörde der Stadt Wien am Montag ergeben.

Änderung bei Behörde “sehr unwahrscheinlich”

Dass die Berufsbezeichnung von der Behörde versehentlich falsch veröffentlicht wurde, ist laut Rathaus “sehr unwahrscheinlich” – da Graf über einen längeren Zeitraum immer wieder als Rechtsanwalt bezeichnet werde, wie eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (S) betonte.

Bei folgenden Urnengängen wurde Graf demnach als Anwalt geführt: Zum ersten Mal war dies bei der Nationalratswahl 1994 der Fall, als er auf der Regionalparteiliste Wien-Nord, auf der Landesliste und auf der Bundesliste zu finden war. Bei der Nationalratswahl 1995 war es ähnlich. Graf wurde auf der Regionalliste Wien-Nord und auf der Landesliste als Rechtsanwalt bezeichnet.

Bei den Wiener Bezirksvertretungswahlen 1996 kandidierte er unter dieser Berufsbezeichnung für den 22. Bezirk. Bei der Nationalratswahl 1999 war Graf dann wieder auf der Bundes-, der Landes- und der Regionalliste Wien-Nord als Rechtsanwalt zu finden. Bei der Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl 2001 scheint er mit derselben Berufsbezeichnung sowohl auf dem Kreiswahlvorschlag als auch auf dem Bezirkswahlvorschlag für den 22. Bezirk auf.

Parteien beschließen Listen und reichen diese ein

Laut der Sprecherin werden die jeweiligen Listen von den Parteien beschlossen und bei der Landeswahlbehörde eingereicht. Auf den Listen sind Details wie Adresse, Geburtsdaten oder Beruf zu finden. Die von der Behörde abgesegneten Vorschläge werden veröffentlicht – und auch von den “Zustellungsbevollmächtigten”, also den diversen Parteien und sonstigen wahlwerbenden Gruppierungen, nochmals unterschrieben. Dass im Rahmen dieses behördlichen Verfahrens eine Liste fälschlich geändert worden sei, diese Wahrscheinlichkeit sei sehr gering, hieß es am Montag im Rathaus zur Causa Martin Graf.

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