Causa Käserei Gloggnitz: Prozess vertagt

Der Angeklagte in der Causa rund um Listerienfälle in der Käserei Gloggnitz erschien nicht vor dem Landesgericht Wiener Neustadt, letztlich entschuldigt wegen Krankheit. Er bestritt die Vorwürfe bisher.
Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Causa Käserei Gloggnitz
Angelastet wird dem Mann grob fahrlässige Tötung sowie grob fahrlässige schwere Körperverletzung bzw. grob fahrlässige Körperverletzung. Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft. Der Beschuldigte dürfte erforderliche Hygienebestimmungen nicht eingehalten und sich auch nicht ausreichend damit auseinandergesetzt haben. Außerdem soll er laut Strafantrag vom Lebensmittelinspektor aufgetragene Mängelbehebungen u. a. aus finanziellen Gründen nicht durchgeführt und Gerätschaften nicht in Stand gehalten haben.
Angeklagter in Prozess um tödliche Listerienfälle fehlte zunächst unentschuldigt
Am Mittwoch war der Angeklagte zunächst unentschuldigt nicht zum geplanten Prozessstart um 9.00 Uhr erschienen. Er sollte dann von der Exekutive vorgeführt werden. Gegen 10.00 Uhr traf schließlich die Nachricht der Polizeiinspektion Gloggnitz ein, dass der Mann krank sei und an Übelkeit und Bauchschmerzen laboriere. Bei Gericht eingelangt ist fast zeitgleich auch eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung.
Weiteres Gutachten in Causa Käserei Gloggnitz beantragt
In Szene gehen soll das Einzelrichterverfahren am 26. September von 9.00 bis 16.00 Uhr. Eingeholt werden soll bis dahin auch ein weiteres Gutachten - ein Sachverständiger für Hygiene wird sich speziell mit den Kühlketten befassen.
(APA/Red)