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Causa 3. Piste am Flughafen Wien: Gespräche über gemeinsame Richter-Fortbildung

Gespräche über gemeinsame Fortbildung von Richtern sind im Gange
Gespräche über gemeinsame Fortbildung von Richtern sind im Gange ©Bilderbox.com (Symbolbild)
Rund um die Kritik an der ablehnenden Entscheidung zum Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist es nun auch zu einer Debatte über die Verwaltungsrichter gekommen.
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Diese müssen im Gegensatz zu Richtern in der Justiz keine vierjährige Richterausbildung durchlaufen. Justizministerium und Bundeskanzleramt sprechen nun über gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen.

Gespräche über gemeinsame Fortbildung von Richtern

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit untersteht – im Gegensatz zu den Straf- und Zivilgerichten – nicht dem Justizressort sondern dem Kanzleramt. Aus dem Justizministerium heißt es: “Wir sind in Gesprächen was die gemeinsame Fortbildungsveranstaltung für Richter der Justiz und der Verwaltungsgerichte betrifft und bemüht, weitere Ausbildungsmodule zu realisieren.”

Das Büro von Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) erklärte: “Das Bundeskanzleramt steht der Kooperation von diesen beiden Zweigen der Rechtsprechung in Fragen von Fortbildungsmaßnahmen selbstverständlich offen gegenüber. Diese Kooperation sollte auch mit den Richtern der Landesverwaltungsgerichte stattfinden, für deren Ernennung und Weiterbildung die Bundesländer zuständig sind.”

Kanzleramt und Justizressort sprechen über gemeinsame Kurse

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hatte im Februar dafür plädiert, dass auch Verwaltungsrichter die Richterausbildung durchlaufen, nachdem die Qualifikation von Verwaltungsrichtern durch das umstrittene Pisten-Urteil in Diskussion geriet. Im Kanzleramt ist man da etwas zurückhaltender und verweist auf die unterschiedlichen Aufgaben und Voraussetzungen.

So absolvieren Richter in der Justiz zwar einen vierjährigen Ausbildungsdienst, brauchen aber keine Berufserfahrung. Bei Verwaltungsrichtern ist es umgekehrt, statt der Ausbildung benötigen sie eine fünfjährige juristische Berufserfahrung. Außerdem unterscheiden sich die Rechtsmaterien im Öffentlichen Recht von jenen im Zivil- und Strafrecht. Darüber hinaus sind Verwaltungsgerichte reine Rechtsmittelgerichte.

(apa/red)

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