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Camping-Verbot in Nenzing aufgehoben – Wallner: "Verbot für Roma neu erlassen"

©Landeshauptmann Markus Wallner zeigt kein Verständnis für die Aufhebung des Camping-Verbots in Nenzing durch den Verfassungsgerichtshof.
Die Aufhebung des Camping-Verbots in Nenzing stößt bei Landeshauptmann Markus Wallner auf Unverständnis. Das Land Vorarlberg sichert der Gemeinde rechtliche Unterstüzung zu.
Nenzing: Camping-Verbot rechtswidrig

Das Land will der Marktgemeinde Nenzing rechtliche Unterstützung bei einer etwaigen Abänderung seiner vom Verfassungsgerichtshof teilweise als gesetzeswidrig aufgehobenen Campingverordnung zukommen lassen. Das hat Landeshauptmann Markus Wallner dem Nenzinger Bürgermeister Florian Kasseroler in einem persönlichen Telefonat zugesichert. “Wildes Dauercampieren ist nicht hinnehmbar. Wenn bei der erforderlichen Präzisierung der Campingverordnung rechtliche Unterstützung gefragt ist, ist das Land sehr gerne behilflich”, sagte der Landeshauptmann.

Wallner: “Klare Spielregeln” in Vorarlberg

Das Aufheben des umstrittenen zweiten Paragraphen der Nenzinger Campingverordnung hat laut Wallner “Unverständnis im Land ausgelöst”. Es gebe in Vorarlberg klare Spielregeln, die für alle gelten. “Und es wurde mit entsprechenden Verordnungen klargestellt, dass illegales Campieren nicht geduldet wird”, führt Wallner weiter aus. Für die betroffenen Städte und Gemeinden habe er “vollstes Verständnis”. Das Land stehe hinter ihnen.

Wallner will Nenzing rechtlich unterstützen

Der Landeshauptmann sicherte der Marktgemeinde Nenzing rechtliche Unterstützung zu. Es sei richtig, in dieser Sache jetzt nicht nachzulassen.

Die Teil-Aufhebung der Verordnung hatte der Verfassungsgerichtshof damit begründet, dass weder erkennbar noch nachvollziehbar sei, “dass die Voraussetzungen für die Erlassung des Paragrafen 2 der angefochtenen Camping-Verordnung überhaupt vorliegen”.

(Red./VLK)

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