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Bus fuhr über Hand des gestoßenen 31-Jährigen

Noch kein Urteil im Strafprozess
Noch kein Urteil im Strafprozess ©VOL.AT/Hofmeister
Dornbirn/Feldkirch - Noch kein Urteil im Prozess um schwere Körperverletzung mit Knochenbrüchen.

Der 28-jährige Angeklagte hat am 15. März 2016 in der Dornbirner Bahnhofstraße auf einem Zebrastreifen seinen 31-jährigen Bekannten gegen einen anfahrenden Bus gestoßen. Die linke Hand des alkoholisierten Mannes wurde vom hintersten Reifen des Gelenksbusses überfahren.

Dabei erlitt das Opfer mehrere Knochenbrüche an der Hand. Der Geschädigte zog sich zudem am Kopf, mit dem er gegen den Bus prallte, eine Rissquetschwunde zu.

Der einschlägig vorbestrafte 28-Jährige ist wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Dafür beträgt seit Jahresbeginn der erhöhte Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Es handelt sich nun um kein Vergehen mit einer möglichen Höchststrafe von drei Jahren Haft mehr, sondern um ein Verbrechen.

Im gestrigen Strafprozess am Landesgericht Feldkirch erging noch kein Urteil. Richterin Franziska Eller vertagte die Verhandlung für die Einholung eines unfallchirurgischen Guachtens zur Dauer der Verletzungen. In der Spitalsambulanz war die Gesundheitsschädigung mit vier bis fünf Wochen angegeben worden.

Der Angeklagte gibt zu, seinen Bekannten gestoßen zu haben. Als Tatmotiv gab der Drogensüchtige an, der 31-Jährige habe eine Zigarette gegen einen Kinderwagen geworfen. Auch beim Opfer handelt es sich um einen drogensüchtigen jungen Mann. Der Geschädigte sagte als Zeuge, er und der Angeklagte seien mit derselben Frau befreundet gewesen.

Schmerzengeld gefordert

Der Verletzte fordert im Strafprozess vom Angeklagten ein Schmerzengeld von 2000 Euro. Vom Angeklagten verlangt die Gebietskrankenkasse 800 Euro für die Behandlungskosten des Verletzten.

Verteidiger Joachim Matt bezweifelt, dass die Knochenbrüche an der linken Hand des 31-Jährigen vom angeklagten Vorfall mit dem Bus herrühren. Seinem Mandanten wird auch vorgeworfen, er habe dem Opfer mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt – nach dem Stoß gegen den Bus und dem Überfahren der Hand.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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