Burschen mit HIV Infiziert: Mann bleibt in Haft
Der 35-Jährige hatte im November 2009 in einer Bar einen zu diesem Zeitpunkt 20 Jahre alten Burschen kennengelernt, den er am frühen Morgen mit nach Hause nahm. Er verschwieg ihm seine Erkrankung, als er mit ihm ungeschützten Sex praktizierte. Für den 20-Jährigen war es sein “erstes Mal”.
Symptome schon nach einem Monat
Rund einen Monat später traten bei diesem erste Symptome auf, die auf eine HIV-Erkrankung hinwiesen, denen er allerdings noch keine Bedeutung beimaß. Erst ein paar Monate später brachte ein Aids-Test Klarheit. Wenige Monate später ging der 35-jährige eine Beziehung mit einem weiteren Burschen ein, dem er seine Krankheit ebenfalls weitergab.
Der 35-Jährige hatte die gegen ihn gerichteten Vorwürfe vehement bestritten. Beim 20-Jährigen habe er ein Kondom verwendet. Im zweiten Fall sei das vorgebliche Opfer zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs bereits selbst HIV-positiv gewesen, weshalb man einvernehmlich auf Schutzmaßnahmen verzichtet hätte.
Gericht glaubte Angeklagtem nicht
Dieser Verantwortung schenkte nun auch das Berufungsgericht keinen Glauben. Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen – Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Haft – wurde vollinhaltlich bestätigt. Die Einwände des Verteidigers, es lägen keine Dauerfolgen vor, weil Aids mittlerweile “gut behandelbar” sei und kein “schweres Leiden” nach sich ziehe, wies der Senat zurück. “Die Behandlung hat auf jeden Fall schwere Nebenwirkungen”, betonte der Vorsitzende.
Das Oberlandesgericht sprach den beiden jungen Männern darüber hinaus Schmerzensgeld von 4.800 bzw. 5.600 Euro zu. Die Entscheidung ist rechtskräftig, da keine Einspruch mehr möglich ist. (APA)