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Bursche (19) stach Familienvater am Handelskai nieder: Zwei Jahre Haft

Am Handelskai wurde ein Familienvater schwer verletzt
Am Handelskai wurde ein Familienvater schwer verletzt ©Wikipedia/Commons/My Friend (Sujet)
Am 13. April 2013 kam es in der S-Bahn-Station Handelskai in Wien-Brigittenau zu einem folgenschweren Streit mit darauffolgender Messer-Attacke. Ein Familienvater wurde vor den Augen seiner drei Kinder niedergestochen und schwer verletzt. Ein 19-Jähriger wurde nun als Täter verurteilt.
Jugendlicher bestreitet Tat
Familienvater niedergestochen

Am Mittwoch im Straflandesgericht zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Darüber hinaus muss er dem 35 Jahre alten Mann 5.000 Euro Schmerzensgeld an den Familienvater zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Bursch nahm die Strafe an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Der Streit am Handelskai

Opfer und Täter waren einander ursprünglich am Bahnsteig begegnet, wo der Jugendliche gegen 21.00 Uhr mit fünf Freunden auf die S-Bahn wartete und sich lautstark unterhielt. Der Familienvater, der seine älteste Tochter in Begleitung der kleineren Kinder und seines Schwagers zum Zug bringen wollte, telefonierte gerade mit seinem Mobiltelefon und ersuchte die Gruppe mit den Worten “Meine Herren, seid’s a bisserl leiser” um Ruhe.

Eskalation am S-Bahn-Bahnsteig

“Da bekomm’ ich eine Watsch’n ins Gesicht. Der hat mir ins Gesicht gehaut”, schilderte der Mann nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Georg Allmayer) die unmittelbare Reaktion des 19-Jährigen. Es folgte eine kurze Rauferei, die schon beendet schien, indem der 35-Jährige von seinem Widersacher abließ und mit der Rolltreppe nach unten fuhr.

Der 19-Jährige folgte ihm allerdings. Als der Familienvater das bemerkte, zog er den Gürtel aus dem Hosenbund und schlug dem offenbar weiter gewaltbereiten Burschen damit ins Gesicht. Der Schwager leistete ihm insofern Beistand, als er dem Jugendlichen einen Kniestoß ins Gesicht versetzte, wobei dieser mehrerer Zähne verlustig ging.

19-Jähriger sah rot

Darauf dürfte der 19-Jährige endgültig rot gesehen haben. Einer seiner Freunde, die den Kontrahenten nachgegangen waren, steckte ihm ein Springmesser zu. Damit rannte der Jugendliche dem Familienvater nach, weil dessen Schwager, der ihm eigentlich wehgetan hatte, angesichts der Waffe davongelaufen war.

Die Kinder des 35-Jährigen – 15, acht und drei Jahre alt – mussten dann mitansehen, wie der Bewaffnete im Eingangsbereich des Bahnhofs zunächst mit der Messer Schnittbewegungen gegen die Jacke des Mannes setzte und – als dieser zu Sturz kam – ihm zwei Mal in den Oberschenkel stach. Dabei ging der Bursch derart heftig vor, dass die Klinge bis zum Knochen eindrang, abbrach und stecken blieb.

Familienvater ist nun auf Schiene angewiesen

Fatalerweise wurde dabei auch der Wadenbeinnerv getroffen, womit für den Verletzten schwere Dauerfolgen gegeben waren: Der Nerv ist nach vor gelähmt, der Mann kann sich eigenen Angaben zufolge nur mehr mithilfe einer Schiene fortbewegen. Eine Operation, die möglicherweise Besserung bringt, scheint unumgänglich.

Motiv des jungen Burschen: Rache

“Ich hab’ wegen ihm meine Zähne verloren”, schilderte der 19-Jährige dem Gericht sein Motiv, auf den Familienvater einzustechen. Den Einwand, nicht dieser selbst, sondern dessen Schwager sei dafür verantwortlich gewesen, ließ der Bursch nur bedingt gelten: “Der war schon weg. Was hätte ich machen sollen?” Auch den Hinweis, der 35 Jahre alte Mann sei am Boden gelegen und habe sich damit gar nicht richtig zur Wehr setzen können, blockte der Angeklagte ab: “Er wollte mich schlagen.”

Strafausmaß: Bis zu zehn Jahre

Geschockt zeigte sich der Jugendliche, als ihm Richter Georg Allmayer das Strafausmaß für die inkriminierte absichtliche schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen bekannt gab: “Bis zu zehn Jahre können Sie dafür bekommen.” “Wenn Sie mir zehn Jahre geben, bring ich mich um”, sagte er daraufhin. Er sei “einfach dumm geworden” und habe daher zugestochen.

Bei der Strafbemessung waren die bisherige Unbescholtenheit, das fast noch jugendliche Alter und das Tatsachengeständnis mildernd. Dass die zwei Jahre nicht auf Bewährung, sondern zur Gänze unbedingt ausgesprochen wurden, begründete der Richter wie folgt: “Wer aus Rache einem, der gar nichts dafür konnte, mit einem Messer so eine Verletzung zufügt, kriegt eine Strafe, die er im Gefängnis absitzen muss. Egal, ob er 19, 25, 40 oder 60 Jahre alt ist.”

(apa/red)

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