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Burgenland: Freitesten in Apotheken und per Gurgeln

Corona-Freitesten in Apotheken und per Gurgeln im Burgenland.
Corona-Freitesten in Apotheken und per Gurgeln im Burgenland. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Im Burgenland ist das Freitesten aus der Corona-Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen seit Donnerstag in allen befugten PCR-Teststellen möglich. Und das ohne behördliche Anordnung.

Es sind dies die Burgenländischen Impf- und Testzentren (BITZ), Apotheken sowie "Gurgeln daheim". Die Apotheken stehen dafür grundsätzlich zur Verfügung, zunächst sollten aber die Rahmenbedingungen - rechtlich sowie finanziell - geklärt sein.

Freitesten ab dem fünften Tag der Corona-Infektion im Burgenland

Die Freitestung ab dem fünften Tag für Positive und Kontaktpersonen ist in allen befugten PCR-Teststellen möglich, Voraussetzung für die Covid-19-Infizierten ist eine 48-Stunden-Symptomfreiheit. Ein negatives Testergebnis sowie ein positives Ergebnis mit einem CT-Wert über 30 gilt als Nachweis für die Aufhebung der Quarantäne für infizierte Personen. Bei Kontaktpersonen gilt laut dem Koordinationsstab Coronavirus ausschließlich ein negatives Testergebnis für das Ende der Quarantäne. Das Ergebnis muss für den Fall einer Überprüfung mitgeführt werden. Der Gesundheitsbehörde müssen Termin und Beprobungsart aber nicht bekannt gegeben werden.

Apotheken wollen Rahmenbedingungen geklärt wissen

Apothekenkammer-Präsident Dieter Schmid erklärte dazu am Freitag im Gespräch mit der APA, die Apotheken stünden dafür grundsätzlich zur Verfügung, zunächst sollten aber die Rahmenbedingungen - rechtlich sowie finanziell - geklärt sein. Er gab zu bedenken, dass die Corona-Testungen bei den Apotheken Ende März enden. "Die Idee wurde gestern an uns herangetragen, das ist theoretisch so", praktisch sei dies aber noch nicht umgesetzt, meinte Schmid. Abgesehen davon, dass die Testungen in den Apotheken in wenigen Tagen auslaufen sollen und daher kein Geld mehr dafür fließt, verfügen nicht alle in Apotheken durchgeführte PCR-Tests über den für die Freitestungen notwendigen CT-Wert.

CT-Wert des PCR-Tests kann selbst abgerufen werden

Den CT-Wert können Infizierte laut Angaben des Landes bei behördlich angeordneten Tests sowie in den BITZ durchgeführten Tests über den Link https://ctwert.lsz-b.at selbst abrufen. Ebenfalls online können sich nun Verdachtsfälle melden, um die telefonische Gesundheitsberatung 1450 zu entlasten, teilte der Koordinationsstab Freitagnachmittag mit. Personen mit positivem Antigen-Schnelltest oder Symptomen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen, tragen dazu ihre Daten auf der Internetseite https://covidverdacht.lsz-b.at ein. Ebenfalls erfasst wird das Datum des letzten Schul- oder Arbeitstages. Anschließend wird man von 1450 kontaktiert und erhält einen behördlich angeordneten Beprobungstermin in einer Drive-in-Teststraße des Roten Kreuzes. Ein zusätzlicher Anruf bei der Hotline ist nicht nötig.

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