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Bundesrat schickt drei Gesetze auf Wartebank

Im Bundesrat wurden drei Gesetze auf die Wartebank geschickt.
Im Bundesrat wurden drei Gesetze auf die Wartebank geschickt. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Der Bundesrat hat am Dienstag drei im Nationalrat beschlossene Gesetze auf die Wartebank geschickt, darunter die umstrittene Novelle des Universitätsgesetzes.

Diese sieht u.a. eine Mindeststudienleistung für Studienanfänger vor. Auch das Inkrafttreten der Verlängerung der Gutscheinregelung für Veranstaltungen, die Novelle des Ziviltechnikergesetzes und das Gesetz zu Digitalisierungsmaßnahmen der Bundesverwaltung wird sich durch das Länderkammer-Veto um acht Wochen verzögern.

Neuerungen durch die UG-Novelle

Durch die Neuerungen im Universitätsgesetz (UG) müssen u.a. Studienanfänger ab 2022/23 eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten innerhalb der ersten vier Semester nachweisen. Außerdem werden die Kettenverträge für Uni-Angestellte sowie Zuständigkeiten an den Hochschulen zum Teil neu geregelt. Künftige Rektoren können ihr Amt nur zwölf Jahre ausüben, Ghostwriting bei wissenschaftlichen Arbeiten wird zum Verwaltungsstrafbestand.

Verlängerung der Gutscheinregelung für Veranstaltungen abgelehnt

Ebenfalls abgelehnt wurde vom Bundesrat laut Parlamentskorrespondenz das Digitalisierungsfondsgesetz sowie die Verlängerung der Gutscheinregelung für Veranstaltungen, die wegen der Coronapandemie ja derzeit nicht stattfinden können. Hier soll die Gültigkeit laut dem von ÖVP und Grünen im Nationalrat beschlossenen Initiativantrag je nach Ausgabezeit bis Ende 2022 oder Ende 2023 ausgeweitet werden.

Auch die geplanten Anpassungen im Ziviltechnikergesetz, die u.a. einen erleichterten Berufszugang bringen, wurden abgelehnt. Ein in der Debatte eingebrachter FPÖ-Entschließungsantrag, der die Sicherung des Erhalts der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit sowie Objektivität der Ziviltechniker einfordert, wurde hingegen mehrheitlich angenommen.

(APA/Red)

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