Bub nach Dehydrierung gestorben: Laut Polzei kein Fremdverschulden

Der Zweijährige dürfte sich eine halbe bis eine Stunde in dem heißen Auto befunden haben. Nach dem Mittagessen ging er auf dem großen Hof, auf dem mehrere Generationen leben, immer zu seiner Großmutter. Die Eltern glaubten auch am Montag, er sei dort.
Bub kletterte in überhitztes Auto und schlief ein
Tatsächlich war der Kleine aber in einem Innenhof, in dem mehrere Autos standen, in einen Wagen geklettert und hatte sich auf die Rückbank gelegt. Es war nicht das Familienauto, sondern ein anderer Pkw, dessen vorderer Teil noch im Schatten war. Als das Fehlen des Kindes bemerkt wurde, gestaltete sich die Suche auf dem großen Anwesen schwierig. Schließlich wurde der schlafende Bub entdeckt.
Kein Fremdverschulden nach Hitzetod
Zwei Notärzte und zahlreiche Rettungskräfte konnten den Buben zunächst stabilisieren, er wurde in die Kinderklinik des LKH geflogen."Was medizinisch vorgegangen ist, können wir nicht beurteilen, aber von einem Fremdverschulden kann nicht ausgegangen werden", meinte ein Polizeisprecher gegenüber der APA. Trotzdem wurde - wie in solchen Fällen üblich - eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Graz geschickt.
(APA/Red)