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Brüssel widerspricht Österreich in Sachen Familienbeihilfe

Brüssel widerspricht Argumentation Österreichs
Brüssel widerspricht Argumentation Österreichs ©APA
Die EU-Kommission widerspricht der Darstellung Österreichs, dass eine Anpassung der Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes auf jeden Fall im Einklang mit EU-Recht steht.
Deutsche Unterstützung für Indexierung
EU prüft Indexierung der Familienbeihilfe
Regierung beschließt Indexierung der Familienbeihilfe

Sobald es um grenzüberschreitende Aspekte gehe, gebe es “Regeln, die eine Gleichbehandlung sicherstellen und Diskriminierung verhindern”, hieß es am Sonntag aus Brüssel laut Nachrichtenagentur dpa.

Gleiche Beträge zu gleichen Vorteilen

Dies sei auch der Grund dafür, warum im EU-Recht derzeit keine Anpassung der Höhe des Kindergeldes vorgesehen sei. Es gelte die Logik, dass gleiche Beiträge auch zu den gleichen Vorteilen führen sollten, so die für die Einhaltung von EU-Recht zuständige Brüsseler Behörde in Anspielung darauf, dass EU-Länder auch in das jeweilige Sozialversicherungssystem einzahlen. Ihre nationalen Sozialsysteme könnten die Mitgliedsstaaten freilich frei gestalten, hieß es weiter.

Familienbeihilfe für Kinder im Ausland
Familienbeihilfe für Kinder im Ausland ©APA

Österreich will Familienbeihilfe anpassen

Österreichs schwarz-blaue Regierung will ja die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten anpassen und ist der Meinung, dass dieses Vorhaben im Einklang mit dem Europarecht steht und nicht diskriminierend ist.

Familienbeihilfen ins Ausland
Familienbeihilfen ins Ausland ©APA

Oettinger: Neue Regeln wenig chancenreich

EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hält einen weiteren Vorstoß für neue Regeln für Familienbeihilfenzahlungen ins EU-Ausland für wenig chancenreich. “Es gibt eine klare Tendenz unter den EU-Mitgliedstaaten, die gegenwärtige europäische Rechtslage nicht zu ändern”, sagte der CDU-Politiker dem “Tagesspiegel” (Sonntag).

Oettinger verwies demnach auf Beratungen im Rat der EU-Sozialminister vom vergangenen Juni, bei denen sich eine Mehrheit der Minister gegen eine Anpassung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten ausgesprochen hatte. Österreich verfolgt seit einiger Zeit den Plan, die Beihilfe zu indexieren, Experten halten das Vorhaben aber für EU-rechtswidrig.

Über den – völlig legalen – Bezug von Kindergeld für Kinder im Ausland wird derzeit auch in Deutschland stark diskutiert. Angeheizt wird die Debatte, weil teils auch Hinweise auf Betrug vorliegen. Die EU-Kommission hatte zuletzt betont, eine Anpassung von Zahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes sei wegen des Verbots von Diskriminierung nirgendwo im EU-Recht vorgesehen.

(APA)

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