Ministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) ist “überzeugt, dass der Entwurf europarechtskonform und nicht diskriminierend ist”. Die EU-Kommission hat Österreich allerdings vor einem Monat gewarnt, dass der EU-Vertrag jegliche Diskriminierung von Arbeitnehmern auf Grundlage der Nationalität verbiete – und angekündigt, dass Österreichs Indexierung geprüft wird, “wenn und sobald sie angenommen wurde”. ÖVP und FPÖ blieben dennoch bei ihrem Vorhaben.
Sie werden beschließen, dass Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag beim Leistungsexport anhand eines EUROSTAT-Indikators an das Preisniveau des Landes, in dem das Kind lebt, angepasst werden. Dann wird es für ein Neugeborenes ohne Geschwister in Ungarn zum Beispiel nur mehr 93,61 statt 172,40 Euro geben, für eines in Griechenland nur mehr 136,54 Euro.
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“Aus Sicht der österreichischen Bundesregierung ist dieses Vorgehen europarechtskonform und nicht diskriminierend”, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Argumentiert wird, dass die Familienbeihilfe kein Gehaltsbestandteil und keine Versicherungsleistung sei – und alle Kinder gleich, unabhängig von deren Staatsbürgerschaft behandelt würden. Die EU-Kommission selbst indexiere Gehälter ihrer Beamten und Familienleistungen für deren Kinder. Und sie habe im Zuge der damaligen Verhandlungen mit Großbritannien über den Verbleib in der EU einen Indexierungsmechanismus vorgeschlagen.
273 Millionen Euro fließen ins Ausland
2016 zahlte Österreich 273 Mio. Euro für rund 132.000 in anderen EU/EWR-Staaten oder der Schweiz lebende Kinder, deren Eltern in Österreich arbeiten. 100 Mio. Euro davon kann man laut Familienministerin Bogner-Strauß mit der Indexierung einsparen. Damit würden “österreichische Familien auf eine faire Weise unterstützt, indem budgetäre Mittel für weitere wichtige soziale Vorhaben eingesetzt werden können”, meinte Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) in der schriftlichen Unterlage.
Die Opposition hat die Kürzung der Familienbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder massiv kritisiert – und vor den Auswirkungen für die Pflege gewarnt. Es wäre schwer abzusehen, wie es ohne die tausenden slowakischen Krankenschwestern und Pflegerinnen im österreichischen Pflegebereich aussehen würde, hatte auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen (im Februar beim Besuch seines slowakischen Amtskollegen) angemerkt – und sich wegen möglicher “europarechtlicher Schwierigkeiten” besorgt gezeigt.
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Der größte Anteil der ins Ausland überwiesenen Familienbeihilfe ging 2016 nach Ungarn (80 Mio. Euro), an in Österreich berufstätige Eltern aus der Slowakei wurden 63 Mio. überwiesen, nach Polen flossen gut 38 Mio. und nach Rumänien rund 32 Mio. Euro.
(APA)