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Börseaufsicht in USA und UK verbieten Kurswetten bei Finanzaktien

Wegen der Turbulenzen auf den Finanzmärkten haben Aufsichtsbehörden in den USA und Großbritannien bestimmte Börsenwetten auf fallende Kurse befristet verboten.

Die US-Börsenaufsicht SEC untersagte ab sofort die umstrittenen Aktiengeschäfte, sogenannte Leerverkäufe, für knapp 800 Titel der Finanzbranche. In Großbritannien gilt das Verbot allgemein für Finanzwerte.

Das Verbot trifft besonders Hedge-Fonds und andere Börsenspekulanten. Sie verdienten bisher mit den fallenden Kursen enorme Summen. Die Leerverkäufe stellen ein immenses Milliardenvolumen dar.

Zahlreiche Unternehmen mit stark abgestürzten Börsenwerten beklagen, sie seien durch diese Aktiengeschäfte bewusst an den Rand des Abgrunds getrieben worden.

Mit der Maßnahme soll die Abwärtsspirale bei Bankaktien aufgehalten werden. Das teilte die SEC am Freitag in New York mit. Die Aktienwetten der Börsenspekulanten werden von Kritikern für die zuletzt dramatischen Kursstürze mit verantwortlich gemacht. Das Volumen dieser Leerverkäufe (“short selling”) liegt derzeit an den Börsen auf Rekordniveau.

“Die SEC ist fest entschlossen, jede Waffe in ihrem Arsenal zu nutzen, um gegen Marktmanipulationen vorzugehen”, sagte SEC-Chef Christopher Cox laut einer Mitteilung. Das US-Verbot soll zunächst bis einschließlich 2. Oktober gelten und könne um zehn Tage ausgedehnt werden. Die Regel der britischen Finanzaufsicht FSA gilt bis Jänner.

Bei Leerverkäufen verkaufen Investoren Aktien, die sie gar nicht besitzen, sondern sich von Dritten gegen Gebühr ausleihen. Sie hoffen auf fallende Kurse, um die Titel billiger zurückzuerwerben und dem Verleiher wiedergeben zu können. Die Differenz zwischen den Preisen streichen sie als Gewinn ein.

Nach Ansicht vieler Börsenexperten waren die Kurswetten mit Schuld an der jüngsten Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers und an der lebensbedrohlichen Krise des vom Staat vorerst geretteten US-Versicherers AIG. Befürworter der legalen Spekulationsgeschäfte sagen, die Aktienkurse würden nur die tatsächliche Lage des Unternehmens widerspiegeln.

Deutschland folgt dem britischen Beispiel des Verbots von Leerkäufen als Maßnahme zur Eindämmung der Finanzmarktkrise nicht. Das deutsche Finanzministerium teilte am Freitag in Berlin mit, der Verbotsschritt der britischen Finanzaufsicht FSA richte sich nur gegen bestimmte Formen von Leerkäufen. Solche spezifische Formen seien in Deutschland nicht zulässig, so dass sich die Verbotsfrage nicht stelle, sagte Sprecher Stefan Olbermann.

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