Um in einen elektronischen Verkehr mit Behörden und Unternehmen treten können, braucht man eine so genannte Bürgerkarte. Eine solche haben beinahe alle Österreicher und Österreicherinnen in der Tasche: Verfügt man nämlich über eine E-Card oder eine Bankomatkarte, so hat man eine Bürgerkarte schon zur Verfügung – man muss sie nur mehr aktivieren.
Eine der wichtigsten Funktionen der Bürgerkarte ist die Ausweisfunktion, um sich in der elektronischen Kommunikation mit Behörden identifizieren zu können. Will nun eine solche Behörde eine Unterschrift um Handlungen oder Dokumente rechtsverbindlich zu machen, so ist dies ebenfalls mithilfe der Bürgerkarte möglich: Die qualifizierte elektronische Signatur hat denselben Beweiswert wie eine eigenhändige Unterschrift.
Weitere Einsatzmöglichkeiten der Bürgerkarte: Online-Erledigung der Amtswege; Elektronische Zustellung von Bescheiden; E-Banking; Verschlüsselung von Datein und Ausstellung elektronischer Rechnungen.
Bei derartigen Onlineanwendungen drängt sich häufig Frage nach Datensicherheit und Wahrung der persönlichen Rechte auf. Manfred Matzka, Sektionschef im Bundeskanzleramt, beruhigt: Die Karte selbst speichere keine Informationen sondern fungiert als Schlüssel zu den in den Behörden verwahrten Dokumenten.