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Brandtragödie in Lokal in Wiener Neustadt: Prozess endet mit Haftstrafen

Schutt und Asche: Das Lokal nach dem schweren Brand in Wiener Neustadt
Schutt und Asche: Das Lokal nach dem schweren Brand in Wiener Neustadt ©APA/FF Wiener Neustadt
Freitagnachmittag ist am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess um eine Brandtragödie mit einem Todesopfer in einem Wiener Neustädter Lokal zu Ende gegangen. Es gab Verurteilungen: Die 22-jährige Kellnerin fasste 16 Monate bedingte Haft aus, der 25-jährige Barkeeper 18 Monate, ebenfalls auf Bewährung.
Angeklagte: "Nicht schuldig"
Prozess um Brand beginnt
Das ausgebrannte Lokal
Bewusstloser am WC

Den Angeklagten war vorgeworfen worden, fahrlässig eine Feuersbrunst in dem Lokal in Wiener Neustadt herbeigeführt zu haben. Bei dem Brand in der Wiener Neustädter Altstadt in den frühen Morgenstunden des 21. September 2012 wurde die Gaststätte völlig zerstört.

Der Brand in Wiener Neustadt

Ein Türsteher eines Nachbarlokals alarmierte damals gegen 3.30 die Feuerwehr. Knapp eineinhalb Stunden zuvor hatten Kellnerin und Barkeeper Sperrstunde gemacht. Dass in der Toilette des Lokals ein alkoholisierter 21-Jähriger lag, war keinem aufgefallen. Auch die Feuerwehr rechnete nicht damit, dass sich in der Bar noch eine Person befand. Der Bewusstlose starb später an den Folgen einer Rauchgasvergiftung.

Das Feuer in dem Lokal war deshalb ausgebrochen, weil die zwei Angeklagten einen Kunststoff-Mistkübel, in den sowohl Zigarettenstummeln als auch Papier entsorgt wurden, nicht – wie von der Geschäftsführung angeordnet – nach der Sperrstunde ins Freie gestellt hatten. Daran machte Richterin Petra Harbich auch ihre Schuldsprüche fest.

Mangelnde Sorgfalt führte zu Tragödie

“Ein Blick in den Mistkübel war schlichtweg zu wenig. Sie wären verpflichtet gewesen, den Behälter in den Hof zu bringen. Sie hatten die Anweisung dazu. Das war ein Sorgfaltsverstoß”, lautete die Urteilsbegründung. Der Barkeeper (Verteidigung Doris Hohler-Rössl) fasste eine höhere Strafe aus, weil er eine Vorstrafe aufwies. Die Beschuldigten nahmen die Urteile an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Schuldsprüche sind daher noch nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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