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Brandstetter kandidiert nicht bei der Nationalratswahl

Justizminister Brandstetter wird bei der Nationalratsawahl nicht kandidieren.
Justizminister Brandstetter wird bei der Nationalratsawahl nicht kandidieren. ©APA (Sujet)
Justizminister und Vizekanzler Wolfgang Brandstetter (ÖVP) kandidiert nicht bei der Nationalratswahl 2017, kann sich aber gut vorstellen, danach weiter Justizminister zu bleiben. Es gebe viele Pläne, wie etwa die Reform des Maßnahmenvollzugs, die er noch gerne verwirklichen würde. Daher würde er durchaus "gerne weitermachen", so Brandstetter.

Über Details wollte Brandstetter nicht reden – also ob er zum Beispiel Justizminister in einer schwarz-blauen Regierung sein wollte. Es sei schon “ungehörig, über Ministerämter zu spekulieren ” – und daher “unseriös, jetzt zu überlegen, in welcher Konstellation ich meine Vorstellungen umsetzen könnte”. Die Große Koalition habe er immer als Reformpartnerschaft gesehen, die aber letztlich gescheitert sei. Es gebe “Ansätze der Austrosklerose”, viele bürokratische und kompetenzrechtliche Schranken, die Reformen behindern. Also brauche es “frischen Wind, eine neue Möglichkeit, etwas umzusetzen und verkrustete Strukturen zu überwinden “.

Brandstetters Zukunftspläne

Es sei jedenfalls schon einmal gut, wenn “viele neue Gesichter ins Parlament kommen”, begrüßte Brandstetter, dass Parteichef Sebastian Kurz die Bundesliste weitgehend mit Quereinsteigern besetzt. Für ihn selbst würde es “wenig Sinn machen, noch eine neue Karriere im Parlament zu starten”, sieht sich der 59-jährige Niederösterreicher nicht in der Funktion des Abgeordneten.

Er könne seine Erfahrungen und Kenntnisse am ehesten im Justizressort “so einsetzen, dass es hilfreich ist” – und andernfalls jederzeit in seinen Beruf (Ordinarius für Wirtschaftsstrafrecht an der WU Wien) zurückkehren. Und das “Gebot der Ehrlichkeit gegenüber den Wählern” verlange doch eigentlich, “dass man wirklich ins Parlament will, wenn man kandidiert”.

Als Justizminister freilich “gäbe es noch viel zu tun. Wenn ich die Möglichkeit dazu hätte, dann tu ich es gerne.” Was er gerne noch verwirklichen würde, will Brandstetter im September präsentieren – “damit man weiß, woran man mit mir ist”.

Durchgesetzte Reformen

Darunter ist auch sein Vorschlag zu Strafverschärfungen bei Gewaltdelikten. Um einen solchen hat ihn auch Kurz gebeten – hält dieser doch die Strafsätze für Gewaltdelikte für zu gering. Brandstetter kann, bekräftigte er, diesem Gedanken einiges abgewinnen. Er habe es immer kritisch gesehen, dass “wir bei der großen Strafrechtsreform möglicherweise nicht weit genug gegangen sind”. Die Auswirkungen der 2016 in Kraft getretenen Reform werden gerade evaluiert. Was Brandstetter jedenfalls für sinnvoll hält ist ein Ausbau des Opferschutzes. Menschen mehr zu helfen, die durch eine Gewalttat schwer traumatisiert wurden, “würde die Situation verbessern”.

“Nicht unzufrieden” ist Brandstetter mit dem in seinen drei Jahren in der Regierung Erreichten – und besonders stolz auf die Sachwalterschaftsreform, “die noch viel ändern wird”.

(APA/Red)

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