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Brandanschlag auf eigenes Lokal in Wien-Fünfhaus: Drei Männer verurteilt

Die Urteile nach dem Brandanschlag auf das Lokal in Wien-Fünfhaus.
Die Urteile nach dem Brandanschlag auf das Lokal in Wien-Fünfhaus. ©APA
Am Montag mussten sich drei Männer vor dem Landesgericht für Strafsachen verantworten, nachdem ein Brandanschlag auf das eigene Lokal in Wien-Fünfhaus schief ging. Die Flammen entwickelten sich zu keiner Feuersbrunst, dafür erlitt der angeheuerte Brandstifter schwerste Verletzungen.

Zunächst war das Lokal in der Hütteldorfer Straße als Cocktail-Bar betrieben worden. Weil die Kunden ausblieben, baute der 33-jährige Pächter es zu einem Kebap-Restaurant um. 80.000 Euro investierte er in die baulichen Maßnahmen, Gäste konnte er nachher jedoch genau so wenige begrüßen. Am Ende konnte der Wirt nicht einmal mehr die Stromrechnungen bezahlen, so dass das Lokal im August 2018 geschlossen werden musste.

Brüder ließen Lokal anzünden

Die Raten für die Feuer-Versicherung waren bis zuletzt bedient worden – mit gutem Grund, wie sich im Verlauf der Ermittlungen herausstellte. Gemeinsam mit seinem um zwei Jahre älteren Bruder beschloss der Wirt nämlich, sein Lokal “warm abzutragen”, um sich mit der Versicherungssumme aus dem entstandenen Schaden zu “entschulden”. Als Brandstifter heuerten sie einen Freund der Familie an, der eine Zeit lang in dem Betrieb geringfügig beschäftigt gewesen war und daher die Räumlichkeiten kannte.

Nachdem man sich im Internet schlau gemacht hatte – die Kriminalpolizei konnte den Brüdern später nachweisen, dass sie nach Suchbegriffen wie “Brand durch Fritteuse”, “Brand durch Zigarette – zahlt Versicherung?” oder “Wie entsteht eine Feuersbrunst?” gegoogelt hatten -, begab sich der Brandstifter am 21. August mit einem Kanister Benzin in das Lokal und verschüttete dieses an mehreren Stellen.

30-Jähriger erlitt schwere Verbrennungen

Noch ehe sich der 30-Jährige in Sicherheit bringen konnte, entzündete sich das Benzin-Luft-Gemisch. Der Mann erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades an Händen, Armen, im Gesicht und an den Oberschenkeln, wobei 15 Prozent der Körperoberfläche in Mitleidenschaft gezogen wurden. Nachdem er sich ins Freie gerettet hatte, begab sich der 30-Jährige zunächst nach Hause und ließ sich von seiner Ehefrau mit Bandagen verbinden. Erst auf Initiative der Frau hin kam der 30-Jährige in ein Spital, wo er umgehend auf der Intensivstation behandelt wurde.

Das Brandgeschehen wurde erst vier Stunden später bemerkt, nachdem Teile des Lokals bereits komplett verbrannt waren. Wie durch ein Wunder erreichten die Flammen die darüber liegenden Wohnungen und die Nachbarschaft nicht – sämtliche Fenster und die Türen waren fest geschlossen, so das sich mangels ausreichender Sauerstoff-Zufuhr keine Feuersbrunst entwickeln konnte. Die Feuerwehr konnte nach Eintreffen am Tatort die Flammen rasch eindämmen. Wie nun ein Brandsachverständiger einem Schöffensenat (Vorsitz: Christian Gneist) erläuterte, hätte die Sache ganz anders ausgesehen, wären die Fensterscheiben geborsten. Die Frischluft hätte “mit Sicherheit” das Brandgeschehen beschleunigt und eine gefährliche Situation für die Hausbewohner bewirkt, betonte der Experte.

Brüderpaar geständig

Die von den Verteidigern Rudolf Mayer und Philipp Winkler vertretenen Angeklagten waren umfassend geständig, wollten aber keine Aussagen zum inkriminierten Geschehen machen. “Ich schäme mich einfach nur, dass ich vor Ihnen stehe”, meinte der Lokal-Betreiber zum vorsitzenden Richter. Es tue ihm “wirklich sehr leid”. Ins selbe Horn tönte sein jüngerer Bruder, der noch hinzufügte: “Ich habe sonst in meinem Leben alles gut gemacht, alles perfekt gemacht.” Der Brandstifter, der deutlich sichtbare Narben an beiden Händen aufwies, bemerkte kurz und bündig: “Das war ein Lebensfehler. Ich schäme mich.”

Für die bisher unbescholtenen Männer setzte es teilbedingte Freiheitsstrafen. Der Lokal-Betreiber bekam drei Jahre, davon zwölf Monate unbedingt, sein Bruder 30 Monate, davon zehn unbedingt. Der Brandstifter fasste zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt aus. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

(APA/red)

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