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Brände in Urlaubsländern: Wann ein Storno möglich ist

Auch in Süditalien kam es in der letzten Zeit zu Waldbränden.
Auch in Süditalien kam es in der letzten Zeit zu Waldbränden. ©ROBERTO VIGLIANISI via REUTERS
Die Waldbrände im Süden Europas halten derzeit Einheimische und Urlauber in Atem. Wer kurz vor seiner Reise in eines der betroffenen Gebiete steht, sollte wissen: "Wenn die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt wird, ist ein kostenfreies Storno möglich."
Massive Brände in Touristengebieten

Die Brände im Süden betreffen nicht nur Einheimische, sondern auch Urlauber: "Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen wie etwa Bränden der Fall sein - und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner am Donnerstag.

Urlaub: Storno nicht immer möglich

Ein Storno sei allerdings nur dann durchsetzbar, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinanderliegen und der Urlaub genau in die betroffene Region führt. Startet er beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren. Steht der Abflug allerdings unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen, empfiehlt der Touringclub.

"Auch die individuelle, z.B. gesundheitliche, Situation des Reisenden ist in diesem Zusammenhang wichtig: Würde die außergewöhnliche und extreme Hitze ein Gesundheitsrisiko für den Pauschalreisenden bedeuten, kann ebenfalls ein kostenloser Rücktritt vom Reisevertrag möglich sein", meinte Pronebner. Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist.

Vor dem Urlaub beim Außenministerium registrieren

Die ÖAMTC-Juristin empfahl außerdem jedem Reisenden, sich vor dem Urlaub beim Außenministerium zu registrieren - so kann im Notfall schnell Kontakt mit den Urlaubern in der Krisenregion und den Angehörigen hergestellt werden, Infos unter www.reiseregistrierung.at.

Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, habe der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen. "Eine Preisminderung und somit eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten ist dann möglich", informierte die Juristin. Für Individualurlauber ermöglichen dann teilweise auch die gängigen Stornoversicherungen einen kostenlosen Abbruch der Reise.

Bei Flugausfall zahlen die Fluglinien

Ob Pauschal- oder Individualreise: Ist eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und man sitzt fest, müssen die Airline oder der Reiseveranstalter Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien sorgen dann beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen Hotelaufenthalt. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten in der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Es sei daher empfehlenswert, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den Veranstalter zu wenden.

(APA/Red)

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