BP-Wahl 2016: Republik Österreich verlangt Schadenersatz von Behörden-Leitern

Der Verfassungsgerichtshof hatte den zweiten Wahlgang 2016 unter anderem wegen Rechtswidrigkeiten in 14 Bezirkswahlbehörden aufgehoben. Deren Leiter wurden nun von der Finanzprokuratur zur Anerkennung ihrer Ersatzpflicht aufgefordert.
8,47 Mio. Euro für Mehraufwendungen bei BP-Wahl 2016
Durch die Wiederholung des zweiten Wahlgangs seien nicht nur den Gemeinden und Ländern, sondern auch dem Bund Mehraufwendungen in der Höhe von zumindest 8,47 Mio. Euro entstanden, teilten Innenministerium und Finanzprokuratur am Mittwoch in einer Aussendung mit. Diese stellten einen Schaden der Republik Österreich dar, den die dafür verantwortlichen Personen nun begleichen sollen.
Konkret zur Verantwortung gezogen werden die Leiter jener 14 Wahlbehörden, in denen es bei der Auszählung der Wählerstimmen zu Rechtsverstößen gekommen war. Gegen die Beisitzer dieser Wahlbehörden werden keine Ersatzansprüche erhoben, da die rechtswidrigen Vorgänge bei der Auszählung durch die Leiter der Wahlbehörden verhindert hätten werden können und daher von diesen zu verantworten seien, heißt es in der Aussendung.
“Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hätten die von den Aufforderungen Betroffenen die gravierenden Rechtsverletzungen ihrer Wahlbehörde leicht erkennen und verhindern können”, so Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur.
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“Wir anerkennen das aber sicher nicht, die sollen uns klagen”, sagte Novak. Notfalls werde man die Causa bis zum Obersten Gerichtshof ausstreiten. Auf die Frage, wie die Finanzprokuratur auf die geforderte Summe gekommen sei, meinte der Anwalt: “Das wissen wir nicht.” Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, erklärte auf die Frage nach der Berechnungsmethode, darüber könne er keine Auskunft geben, man beziehe sich auf die vorhandene Judikatur und treffe eine Einschätzung. Wie hoch die Ersatzforderungen an die übrigen Behördenleiter sind, wollte er mit Hinweis auf den Datenschutz nicht sagen.
Die Finanzprokuratur hat Albel und wohl auch den Leitern der 13 anderen Behörden bis Ende Juni Zeit gegeben, die geforderte Summe zu bezahlen. Sollte bis dahin der Ersatzanspruch nicht “anerkannt, bezahlt oder in anderer Weise bereinigt worden sein”, dann sei die Finanzprokuratur beauftragt, diesen gerichtlich geltend zu machen.
Wesentlich sei dabei, dass es um Handlungen oder Unterlassungen gehe, die dazu geführt haben, dass die Wahl aufgehoben wurde, sagte Peschorn. Es gehe also nicht um Falschbeurkundung, wegen der im Zusammenhang mit der Wahl auch ermittelt wurde, sondern im Regelfall war das vorzeitige Öffnen der Wahlkuverts für die Aufhebung des zweiten Wahlgangs verantwortlich.
Die Forderung nach Schadenersatz gegenüber den verantwortlichen Wahlleitern habe keine Auswirkungen auf die Ansprüche, die von der FPÖ gegen die Republik Österreich wegen der Aufhebung des zweiten Wahlgangs gerichtlich geltend gemacht werden, betonte Peschorn. Der einzige Zusammenhang sei, dass es um dasselbe Ereignis gehe.
(APA/Red)