Ab 1. Februar wird der gesetzliche Mindestabstand zwischen 2. und 3. Impfung von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert. Die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums lautet allerdings weiterhin, die 3. Impfung frühestens ab vier Monate nach der 2. Impfung und nicht früher zu machen. Betroffenen Personen, die bisher aufgrund eines Unterschreitens dieses Mindestabstandes nach der 3. Impfung bisher ein Impfzertifikat 2/2 erhalten haben, wird zeitnah ein neues Impfzertifikat 3/3 ausgestellt werden.
Grünen Pass: Impfungen unterschiedlich lange gültig
Weil sich die medizinischen Empfehlungen geändert haben, ändert sich ab 1. Februar auch die Gültigkeit der Impfzertifikate im Grünen Pass. Mit 1. Februar 2022 ist das Impfzertifikat über die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) nur noch 180 Tage (also 6 Monate) gültig.
Ausnahmen bei Personen unter 18
Eine Ausnahme gibt es für Personen unter 18 Jahren. Deren Impfzertifikat über die erste Impfserie wird 210 Tage (also 7 Monate) lang gültig sein. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage (9 Monate) gültig.
Für die Einreise nach Österreich bleiben Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.
Halbe Million Österreicher müssen sich Booster holen
Mit 1. Februar könnte für mehr als eine halbe Million Menschen in Österreich das Impfzertifikat ungültig werden, wenn sie sich vorher keinen Booster holen. Da die Gültigkeit der Impfung nach dem 2. Stich von neun auf sechs Monate verkürzt wurde, wird das nun für 490.000 Personen tragend. 60.000 Impfzertifikate zusätzlich würden nach der alten Regelung sowieso ablaufen, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Somit sind 550.000 Menschen betroffen.
Push-Nachricht über die "Grüne-Pass-App"
Vor zwei Wochen waren es noch 897.000 Personen, Anfang Jänner rund 989.000 Menschen. Das bedeutet, dass sich eine beachtliche Zahl der Betroffenen die Auffrischung geholt haben. Sie wurden auch laut Ministerium über die Grüne-Pass-App mittels Push-Nachricht über das Ablaufen ihres Zertifikats informiert.
(APA/red)