Bombendrohungen gegen Gerichte und Israelitische Kulturgemeinde auch in Wien

"Hintergrund dürften aktuelle Prozesse bzw. auch polizeiliche Amtshandlungen gegen Personen sein, die der Islamistenszene zuzuordnen sind", hieß es aus dem Innenministerium.
Ukraine-Konflikt war Thema bei den Bombendrohungen
In Drohschreiben wurde auch der Ukraine-Konflikt thematisiert und offener Antisemitismus geäußert. "bomben als rache für ihre hilfe an ukraine / sie töten unsere bruder aus Tschetschenien", hieß es darin wörtlich. Und weiter: "bomben werden hochgehen um 9> uhhr heute".
Polizei ergriff Sicherungsmaßnahmen
Die Polizei ergriff entsprechende "Sicherungsmaßnahmen", sprengstoffkundige Beamte waren im Einsatz. Erste Durchsuchungen der betroffenen Gebäude verliefen negativ.
Laut Karner wurden Ermittlungen aufgenommen
"Die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst hat Ermittlungen aufgenommen", berichtete Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). "Die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus steht gegenwärtig im Fokus der Arbeit der Staatsschutzbehörden und wird vor allem in enger Kooperation mit unseren europäischen Partnern bekämpft." Man werde "mit aller Konsequenz und allen gebotenen Mitteln" dagegen vorgehen, der Rechtsstaat dürfe sich nicht einschüchtern lassen, betonte Karner.
Dritte Auflage des Prozesses um vier mutmaßliche Jihadisten
Im Grazer Straflandesgericht hat am Montag die dritte Auflage eines Prozesses um vier mutmaßliche Jihadisten begonnen. Kurz nach Beginn gab es nicht nur hier, sondern auch gegen Gerichte in Wien und St. Pölten sowie gegen die Israelitische Kultusgemeinde und gegen die MA56 (Schulen) in Wien Bombendrohungen. Das Innenministerium vermutete einen Zusammenhang mit dem Jihadisten-Prozess, bei dem am Nachmittag die vier Angeklagten erneut verurteilt wurden.
Prozess gegen mutmaßliche Jihadisten begann 2019
Der Prozess begann am 8. November 2019, von 13 Angeklagten erschienen nur elf. Alle standen mit dem Grazer Glaubensverein Taqwa in Verbindung. Die schwersten Vorwürfe galten einem 45-jährigen Prediger, der starken Einfluss auf die Moschee genommen haben soll, auch wenn er vorwiegend in Wien wirkte. Aus dem Grazer Verein zogen 2014 insgesamt 38 Personen nach Syrien. Die Spur der ersten "Auswanderer" hat sich verloren, es ist nicht bekannt, ob diese Familien noch leben. Die zweite Partie kehrte nach wenigen Monaten wieder zurück und wurde teilweise bereits rechtskräftig in Österreich verurteilt.
Prediger wurde 2020 zu fünf Jahren Haft verurteilt
Im März 2020 wurde der Prediger wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Vereinskassier und der Obmann wurden zu je vier, eine Frau zu drei Jahren Haft verurteilt, sieben Personen wurden freigesprochen.
Der Anklagepunkt "staatsfeindliche Verbindung" musste nach einer teilweisen Urteilsaufhebung im Juli 2021 neu verhandelt werden, die Verurteilungen in Bezug auf terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation waren rechtskräftig. Die Strafen wurden deutlich erhöht: Beim Prediger waren es nun acht statt bisher fünf Jahre. Der Vereinskassier bekam sieben Jahre, der Obmann sechs Jahre, und bei der Frau des Kassiers verdoppelte sich die Strafe von drei auf sechs Jahre
Vier Angeklagte mussten sich erneut im Gericht einfinden
Aber auch dieses Urteil hielt nicht, und so mussten sich die verbliebenen vier Angeklagten erneut im Gericht einfinden. Am Montag entschied man sich in Graz dafür, den Anklagepunkt "staatsfeindliche Verbindung" vorerst auszuscheiden und extra zu verhandeln. Dazu musste aber ein neues Urteil über die verbleibenden Delikte gefällt werden. Die Strafen wurden wieder herabgesetzt. Der Prediger bekam sieben Jahre und drei Monate, die beiden anderen Männer je fünf Jahre und drei Monate, die Frau wurde zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Sollten die Beschuldigten auch in Bezug auf die staatsfeindliche Verbindung schuldig gesprochen werden, könnten sich die Strafen wieder erhöhen. Keiner der Beteiligten gab eine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(APA/Red)