Bogenschießplatz erfüllt Sicherheitsmaßstäbe

„Muss es wirklich sein, dass einige Meter neben einem Geh- und Fahrradweg ein Bogenschießplatz beheimatet ist? Jedes Mal, wenn ich mit meiner Familie vorbeifahre oder vorbeispaziere, habe ich ein mulmiges Gefühl und hoffe, dass keinem dieser Bogenschützen ein Irrläufer passiert“, so der besorgte Lustenauer.
Aus dem Rathaus kam kurz darauf auch eine Stellungnahme zum Anliegen von Herrn Flatz:
“Beim Bau der Bogenschießanlage wurden sämtliche vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten und als nördlicher Schießbahnabschluss wurde der gut 3 Meter hohe Erdwall errichtet. Sie können sicher sein, dass niemand gefährdet ist, der sich ordnungsgemäß auf den angrenzenden Geh- und Fahrwegen bewegt“, so Franz Kullich, Leiter der Sportabteilung. „Außerdem erfolgt das vereinsmäßige Bogenschießen nur im Beisein ausgebildeter Übungsleiter, die penibel auf die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen im Schießbetrieb achten. Die langen Schießbahnen sind den erfahrenen Bogenschützen vorbehalten. Kinder und Jugendliche sowie weniger erfahrene Bogenschützen schießen auf kurze Distanzen und dies nur unter Aufsicht“, Kullich weiter. Unbefugten ist das Betreten der Anlage grundsätzlich untersagt – für Kinder haften die Eltern. Kullich macht aufmerksam, dass es bei Einhaltung dieses Verbots zu keiner Personengefährdung kommen kann.