Bluttat von Imst: Anklage steht, Prozess steht aus

Dem 19-Jährigen wird vorgeworfen, den 17-Jährigen nach einem Faustkampf mit zwei Messerstichen getötet zu haben, ein Stich traf dabei das Herz des Opfers. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Innsbruck lautet daher auf Mord, bestätigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hansjörg Mayr gegenüber VOL.AT.
Täter beruft sich auf Notwehr
Vor der Tat trafen sich die beiden Gruppen von Jugendlichen gegen 4 Uhr, um einen Konflikt per Faustkampf auszutragen. Am Ende der Auseinandersetzung habe der Angeklagte den 17-Jährigen mit dem Messer angegriffen. Der Angeklagte sei laut der Staatsanwaltschaft geständig und berufe sich auf Notwehr. Dem widerspricht die Staatsanwaltschaft, es habe keine Notwehrsituation vorgelegen.
Verhandlung noch ohne Termin
Ein Verhandlungstermin sei noch nicht anberaumt. Bei einem Schuldspruch würden dem Tatverdächtigen eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren drohen. Im Fall des im November in Innsbruck ebenfalls durch Messerstiche getöteten Vorarlbergers laufen die Ermittlungen noch.