Das sagte der Sprecher des Landesgerichts, Thomas Spreitzer. Als Begründung wurde der Verdacht des versuchten Mordes genannt.
In solchen Fällen ist die Verhängung der U-Haft obligatorisch. Die Untersuchungshaft wurde zunächst bis 5. Oktober befristet. Angaben zu dem Fall machte der 45-Jährige auch vor dem verhandelnden Haftrichter nicht. Er wolle sich zuerst mit seinem Verteidiger besprechen. Bisher wurde dem Gericht kein Rechtsvertreter benannt.
Festnahme wegen Mordversuchs
Der 45-jährige aus Marokko stammende Asylwerber hatte in der Nacht auf Montag in einer Favoritner Asylunterkunft den 27-jährigen aus Syrien stammenden Mitbewohner niedergestochen und war wegen Mordversuchs festgenommen worden.
Die Polizei fand zudem heraus, dass der Beschuldigte selbst am Sonntag Opfer einer Vergewaltigung in Ottakring geworden war, die von einem Krankenhaus im Bezirk Landstraße angezeigt worden war. Ob und inwiefern die beiden Fälle miteinander zusammenhängen, ist Gegenstand von Ermittlungen.
Mann gab Vergewaltigung an
Gegenüber Ärzten des Krankenhauses hatte der Mann angegeben, in Ottakring – ohne Angabe eines genauen Tatorts – von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Er habe in einer Wohnung eine Limonade zu trinken bekommen, woraufhin er schwer benommen, teilweise auch bewusstlos geworden sei.
Diesen Umstand sollen die beiden Unbekannten ausgenutzt und ihn vergewaltigt haben. Zwölf Stunden nach seiner Rückkehr in die Unterkunft attackierte der 45-Jährige – nach Aussagen von Zeugen wortlos – den 27-Jährigen mit einem Taschenmesser.
(APA)