Anklage wegen Mordes wurde gegen Sar-Ali A. eingebracht, der den tschetschenischen Videoblogger Mamichan U. alias Martin B. erschossen haben soll. Einen entsprechenden Bericht des "Kurier" (Montagsausgabe) bestätigte Friedrich Köhl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg.
Treffen zu Waffentausch lief in Gerasdorf aus dem Ruder
Die Geschehnisse nahmen am Abend des 4. Juli des Vorjahres auf einem abseits gelegenen Firmengelände vor den Toren Wiens ihren Lauf. Martin B. hatte sich dort mit Sar-Ali A. (47) verabredet, um im Rahmen eines Tauschgeschäfts eine Waffe zu erwerben.
Martin B. hatte sich davor als vehementer Kritiker des tschetschenischen Regionalpräsidenten Ramsan Kadyrow hervorgetan, den er auch auf seinem Blog beleidigt und beschimpft hatte. Ahmed A. fungierte über längere Zeit hinweg als Bodyguard des Videobloggers und war auch in Gerasdorf mit dabei.
Schüsse auf Firmengelände: Martin B. tot
Der Begleiter versteckte sich dort in Absprache mit Martin B. etwas abgelegen hinter einem Fahrzeug. Dort positioniert, war Ahmed A. außerstande rechtzeitig einzugreifen, als Sar-Ali A. eine Waffe gezogen und auf Martin B. gefeuert haben soll.
Wie der "Kurier" mit Verweis auf die Anklageschrift berichtete, stieg Sar-Ali A. auf dem Firmengelände ins Auto zu Martin B. und schoss mit einer Pistole aus geringer Entfernung auf den Mann. Der Angeklagte war bisher nicht geständig, wird aber u.a. durch Schmauchspuren, die sich auf seiner Kleidung befunden hatten, belastet. Zudem wurde die DNA von Sar-Ali A. im Wagen des Opfers entdeckt.
Mordprozess in Korneuburg unter strengen Sicherheitsvorkehrungen
Zu rechnen ist damit, dass der Mordprozess in Korneuburg von strengen Sicherheitsvorkehrungen begleitet werden wird. Dies war auch bereits der Fall, als am 8. April Bodyguard Ahmed A. im Zusammenhang mit den Geschehnissen in Gerasdorf wegen versuchten Mordes - nicht rechtskräftig - zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde.
Angelastet wurde dem 37-Jährigen, er habe den flüchtenden mutmaßlichen Mörder erschießen wollen, nachdem dieser B. getötet hatte. Aufgrund eines Defekts der Pistole von Ahmed A. brach allerdings kein Schuss. Die Rechtfertigung des Angeklagten, auf die Reifen des Fluchtwagens gezielt zu haben, ließen die Geschworenen nicht gelten.
(APA/Red)