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Blumengrüße aus Nicht-EU-Ländern: Einfuhrbestimmungen

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Online-Shopping macht sich auch beim Blumenkauf für den Valentinstag gut. Zu beachten gilt es die Einfuhrbestimmungen, denn so manche Pflanze bleibt im Zoll hängen, muss zurückgesandt oder vernichtet werden. Die wichtigsten Hinweise.

Das gab die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) zu bedenken.

Die Einfuhr zahlreicher Pflanzen, Blumenzwiebel und Samen aus Ländern außerhalb der EU ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, z. B. bei Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses des Herkunftslandes, hieß es in einer Aussendung der AGES. Für manche Pflanzen gilt sogar ein Einfuhrverbot. So soll verhindert werden, dass Pflanzenkrankheiten und Schädlinge eingeschleppt werden.

S E R V I C E – Auskünfte über die Einfuhrbestimmungen bei Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern gibt der Amtliche Österreichische Pflanzenschutzdienst an der AGES unter Tel. 050555 Durchwahl 33301 oder 33302.

 

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