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U-Ausschuss: 180.000 Euro für Gutachten gegen die Lieferung von Akten

Das Finanzministerium unter Gernot Blümel (ÖVP) soll 180.000 Euro für ein Rechtsgutachten ausgegeben haben.
Das Finanzministerium unter Gernot Blümel (ÖVP) soll 180.000 Euro für ein Rechtsgutachten ausgegeben haben. ©APA/ROBERT JAEGER
Für ein Rechtsgutachten rund um den Konflikt um Aktenlieferungen an den Ibiza-U-Ausschuss hat das Finanzministerium unter Gernot Blümel (ÖVP) rund 180.000 Euro ausgegeben.
Blümels Akten als "geheim" an U-Ausschuss geliefert
Blümel-Akten für U-Ausschuss
Einige Akten "irrtümlich" vergessen

Das geht aus einer Anfragebeantwortung an SPÖ-Mandatar Kai Jan Krainer hervor, berichtete der "Kurier" am Dienstag. Die Gutachten nutzten rechtlich zwar nichts, das Finanzministerium musste liefern, dies allerdings mit mehrmonatiger Verspätung zum Ende des Ausschusses.

Blümels Ressort gab 180.000 Euro für Rechtsgutachten aus

Ausgangspunkt des Causa war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 3. März 2021, in dem er dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts stattgegeben hatte und Finanzminister Blümel aufforderte, u.a. die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Konflikt um Aktenlieferung an Ibiza-U-Ausschuss

Da Blümel dem nicht nachkam (er berief sich darauf, Mitarbeiter-Postfächer nicht durchsuchen zu dürfen), hatte die Opposition die Exekution beantragt. Der VfGH folgte diesem Begehren und beauftragte Bundespräsident Alexander Van der Bellen am 5. Mai mit der Exekution. Dazu kam es vorerst nicht, Blümel startete damals umgehend die Lieferung, allerdings in Form von kartonweise ausgedruckten Akten, die großteils als "geheim" eingestuft waren. Aus Sicht der Opposition war diese Lieferung unvollständig und mangelhaft, weswegen sich die Opposition neuerlich an das Staatsoberhaupt wandte und Van der Bellen das Straflandesgericht Wien mit der "Durchsetzung" des ursprünglichen VfGH-Erkenntnisses befasste.

(APA/Red)

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