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Blümel schließt Nachzieheffekt bei Firmenpleiten nicht aus

Blümel schließt Firmenpleiten nicht aus.
Blümel schließt Firmenpleiten nicht aus. ©APA
Im März gab es heuer 40 Prozent weniger Pleiten als im Vorjahreszeitraum. Laut Blümel lasse sich ein Nachzieheffekt jedoch nicht ausschließen.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) sieht den Krisenmodus in der Coronapandemie "ganz gut gelungen". Er verweist darauf, dass im März 40 Prozent weniger Pleiten als im Vorjahreszeitraum verzeichnet wurden. Zur Kritik von Gläubigerschützern, die dies als teilweise Verschiebung von Insolvenzen sehen, meinte er zur "Presse": "Einen gewissen Nachzieheffekt können wir nicht gänzlich ausschließen."

Zahlreiche Maßnahmen für Unternehmen gesetzt

Die Regierung habe jedenfalls zahlreiche Maßnahmen für die Unternehmen gesetzt. Blümel zählt dabei Steuerstundungen, Verlustrückträge, die Senkungen bei der Mehrwertsteuer in der Gastronomie oder der Lohnsteuer sowie die Verlängerung des Fixkostenzuschusses auf.

Im Interview mit dem "Kurier" schlägt Blümel eine Verbesserung der Eigenkapitalquote vor, etwa dadurch, dass Eigenkapital "fiktiv verzinst wird wie das Fremdkapital". Entsprechend der neu geschaffenen Eigenkapitalquote würde sich die Steuerbemessungsgrundlage reduzieren. "So hätte man als Unternehmer einen Anreiz, mehr Geld in die eigene Firma zu investieren", so der Minister.

Kurzarbeit: Übergangsmodell geplant

Zur Kurzarbeit, die in der derzeitigen Regelung Anfang September ausläuft, brauche es "wahrscheinlich ein weiteres Übergangsmodell". "Wir haben beim jetzigen Modell absichtlich alle Schranken fallen gelassen, um möglichst jeden Job zu retten und damit die Betriebe schnell wieder hochfahren zu können. Künftig soll es aber eine stärkere Selbstregulierung geben", schränkt der Minister ein.

Zum Kapitalmarkt hielt er fest, dass künftig Kursgewinne nach einer Behaltefrist steuerfrei sein sollen, so stehe es zumindest im Regierungsprogramm. Er selbst besitze derzeit keine Aktien, da er einen Kredit für seine Wohnung laufen habe. "Da habe ich damals auch mein gesamtes Eigenkapital eingebracht", so Blümel.

Gutscheine werden von Blümel nicht ausgeschlossen

Gutscheine, wie sie die Stadt Wien an ihre Einwohner verschickt hat, schließt Blümel nicht aus. "Wenn es irgendwann plausibel und hilfreich erscheint, mit Gutscheinen zu operieren, dann werden wir uns auch das anschauen", sagte er. Auch Helikoptergeld schließt er nicht aus. Blümel tritt im Herbst als Spitzenkandidat der ÖVP bei den Wiener Gemeinderatswahlen an, ob er dann auch in die Stadtpolitik wechselt, ließ er bisher offen.

Zur Staatsverschuldung befragt, geht der Minister von einem deutlichen Anstieg aus - in Richtung 90 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). "Sorgen würde es mir aber erst dann machen, wenn auch die Kapitalkosten signifikant nach oben gehen würden", schränkt er ein. Denn: "Jetzt wäre es das Falscheste, zu sparen oder über Steuererhöhungen zu diskutieren."

Ein Großteil der Hilfen ist schon geflossen

Wie viel von den Milliardenhilfen bereits geflossen sind, hänge davon ab "wie man es rechne". Blümel rechnet vor: "Von dem 38-Milliarden-Hilfspaket sind 25 Milliarden Euro rechtsverbindlich zugesagt, ein Großteil ist faktisch schon geflossen. Bei der Kurzarbeit wurden rechtsverbindlich zwölf Milliarden Euro zugesagt - abgerechnet wurden bis dato drei Milliarden Euro. Bei den Garantien sind es sechs Milliarden. Wie viele davon schlagend werden, wer weiß das schon?"

Weitere Fälle wie bei der Lufthansa-Tochter AUA, die einen staatlichen Zuschuss von 150 Mio. Euro erhält, sieht der Finanzminister nicht. Zu Privatisierung betonte er, an diese ist "jedenfalls nicht zu denken, um einmalige Budgetlücken zu schließen".

"Mein Arbeitsgerät ist mein Handy"

Und zur Diskussion darüber, dass Blümel im Ibiza-U-Ausschuss den Besitz eines eigenen Laptops offen ließ, meinte er zum "Kurier": "Mein Arbeitsgerät ist mein Handy. Ich habe auch jetzt keinen dienstlichen Laptop, benutze aber ab und an einen von meinen Mitarbeitern, um Texte zu überarbeiten."

Wettbewerbshüter erwarten mehr Unternehmensfusionen

Die Coronakrise könnte nach Ansicht der Wettbewerbsbehörde (BWB) zu mehr Firmenfusionen führen. "Viele Unternehmen mussten von einem Tag auf den anderen in den Überlebensmodus schalten. Es ist davon auszugehen, dass sich die Wettbewerbsbedingungen in vielen Märkten längerfristig ändern werden und eine erhöhte Anzahl von Übernahmen bei der BWB angemeldet werden könnten", so BWB-Chef Theodor Thanner am Donnerstag.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat aufgrund der Coronakrise nun ein "Shutdownfusionen"-Positionspapier inklusive Checkliste für Unternehmen veröffentlicht, um eine rasche Abwicklung von Zusammenschlussanmeldungen zu ermöglichen.

Die Wettbewerbshüter warnen in ihrem Positionspapier, dass vermehrte Unternehmensübernahmen in Zeiten der Covid-19-Krise auch die Gefahr einer dauerhaften Erhöhung der Marktkonzentration bergen könnten, welche zum Nachteil der Konsumenten, Arbeitnehmer und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie des Wettbewerbs wäre.

Finanzkräftige Unternehmen wohl bald auf "Shoppingtour"

Derzeit ist die Zahl der angemeldeten Unternehmenszusammenschlüsse bei der BWB im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aber noch rückläufig. Finanzkräftige Unternehmen könnten aber bald auf Shoppingtour gehen und ihre Marktmacht ausbauen. Heuer wurden bei der Bundeswettbewerbsbehörde bisher 190 Zusammenschlüsse angemeldet. Zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2019 waren es 495, im Jahr 2019 wurden 481 verzeichnet und 2017 gab es 439.

In der Beurteilung von "Shutdownfusionen" in der Zusammenschlusskontrolle fokussiert die BWB auf vier Aspekte: Markbeherrschungstest, Dringlichkeit, Kriterien für das Vorliegen einer Sanierungsfusion und Auflagen in der Zusammenschlusskontrolle. Bisher wurde noch keine "Shutdownfusion" bei der BWB angemeldet. Die Wettbewerbshüter verweisen auch darauf, dass staatliche Beihilfen eine mögliche Alternative zu einem Zusammenschluss wären. Bei staatlichen Hilfen müsste aber die gesamtwirtschaftliche Relevanz, Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, Kostenabwägung und Auflagen berücksichtigt werden.

(APA/Red)

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