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Blümel Akten: Von "geheim" zu "eingeschränkt" herabgestuft

Das Finanzministerium stufte Akten-Klassifizierung herab.
Das Finanzministerium stufte Akten-Klassifizierung herab. ©APA/THOMAS JANTZEN
Das Finanzministerium hat nach Kritik der Opposition die Klassifizierung mancher Akten für den Ibiza-Untersuchungsausschuss von "geheim" herabgestuft.
Blümels Akten als "geheim" geliefert

Ein USB-Stick mit den Daten sei bereits eingelangt, teilte das Parlament am Montag in einer Aussendung mit. Die darauf enthaltenen Daten unterliegen nun der Klassifizierungsstufe 1 "eingeschränkt". Laut Information des Ministeriums sollen der Lieferung noch weitere in derselben Klassifizierungsstufe folgen.

Daten auf USB-Stick unterliegen nun Stufe 1 "eingeschränkt"

Im Streit um die Umstufung hatte es vergangene Woche ein Treffen der Fraktionsführerinnen und Fraktionsführer mit dem Finanzministerium gegeben. Das Ressort hatte Anfang Mai 30 große Umzugskartons an den Ibiza-Untersuchungsausschuss geliefert. Dazu gehören auch E-Mails und Korrespondenzen aus dem Ressort, etwa zwischen dem Generalsekretär und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des früheren Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP).

Der Übermittlung war ein von der Opposition initiiertes Verfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorangegangen, das in einen Exekutionsantrag des VfGH beim Bundespräsidenten mündete. Durch die Klassifizierungsstufe "geheim" dürfen die Mitglieder des Untersuchungsausschusses nicht öffentlich über die Inhalte der Unterlagen sprechen, eine unzulässige Verwertung oder Weitergabe ist mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

(APA/Red)

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