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Bisher 4.164 Anzeigen und Organmandate im zweiten Lockdown

Nehammer ortet eine hohe Akzeptanz für die Corona-Beschränkungen.
Nehammer ortet eine hohe Akzeptanz für die Corona-Beschränkungen. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Am 17. November ist der zweite Lockdown in Kraft getreten. Seither wurden 4.164 Anzeigen und Organmandate wegen Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen ausgestellt.

Seit Inkrafttreten des zweiten harten Lockdowns vor zwei Wochen am 17. November hat die Polizei österreichweit insgesamt 4.164 Anzeigen und Organmandate wegen Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen gelegt. "Die Polizistinnen und Polizisten berichten mir von einer hohen Akzeptanz für die notwendigen Corona-Beschränkungen", sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Dienstagnachmittag.

Nehammer: Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung

Konkret waren es bisher 3.072 Anzeigen und 1.037 Organmandate nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz sowie 55 Organmandate nach dem Epidemiegesetz. Der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern stehe im Mittelpunkt, betonte Nehammer: "Wer aber die Beschränkungen bewusst missachtet, muss sich auch der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein."

Kogler droht mit "scharfen" Kontrollen in Einkaufszentren

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hat im Zusammenhang mit den bevorstehenden Lockerungen im Handel nach dem aktuellen Corona-Lockdown Kontrollen und Sanktionen in Einkaufszentren in den Raum gestellt. Um Massenaufläufe in Shoppingcentern zu vermeiden, müsste gerade in den großen Einkaufszentren und Möbelhäusern "mit Sicherheit scharf kontrolliert und sanktioniert werden", erklärte er gegenüber den "Oberösterreichischen Nachrichten" (Mittwoch-Ausgabe) laut einer Vorabmeldung.

In den Einkaufszentren brauche es auch ein besonderes Augenmerk auf die Zwischenflächen, wo es Sitzplätze und Takeaways gibt, so Kogler: "Das ist gerade im Winter wieder eine Zone, wo sich Gruppen bilden und auch Treffen organisiert werden können. Das ist eine Party für das Coronavirus."

Angesprochen auf etwaige Strafen, meinte der Vizekanzler: "Die Strafen sind nicht so gering." Die Frage sei, "ob man bei wiederholten Verstößen nicht auch Geschäftsschließungen durchführt", so Kogler.

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(APA/Red)

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