Jeweils vier Salzburg und die Steiermark und drei Anzeigen gab es in Tirol, teilte das Innenministerium am Mittwochnachmittag mit. Zudem registrierte das Innenministerium bisher zwölf Amtshandlungen wegen Verstößen gegen die Bestimmungen an Orten, die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen, wie es in der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung heißt. Garagen, Gärten und Scheunen gelten nicht als privater Wohnbereich, in den die Verordnung nicht eingreift. Dort dürfen sich daher vor 20.00 Uhr nur Gruppen bis sechs Personen, die aus höchsten zwei verschiedenen Haushalten stammen, zuzüglich maximal sechs minderjähriger Kinder, treffen. Die Behörden schritten in solchen Fällen elfmal in Tirol und einmal in Salzburg ein, Anzeigen wurden dabei keine ausgestellt.
"Aus polizeilicher Sicht sind wir mit der ersten Bilanz der Kontrollen mehr als zufrieden. Es gab nur wenige, vereinzelte Übertretungen im gesamten Land. Das Zusammenwirken der Polizei und der Bevölkerung als Partner, funktioniert erneut sehr gut", betonte Patrick Maierhofer, Ressortsprecher des Innenministeriums.
(APA/Red.)