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Bis zu 500 Euro Strafe: Maskenverweigerer planen Protest in Supermärkten

Das Strafmaß beträgt bis zu 500 Euro.
Das Strafmaß beträgt bis zu 500 Euro. ©VOL.AT/Mayer, Steurer
In sozialen Medien haben Corona-Skeptiker zum "gemeinsam maskenfrei einkaufen" aufgerufen - die Aktion wurde jetzt allerdings abgeblasen.

Update: Der Protestaktion "Gemeinsam maskenfrei einkaufen" wurde am Mittwochabend abgesagt

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"Unsere Idee hat in kürzester Zeit große Kreise gezogen. Um jedwede Eskalation, auf welchen Seiten auch immer, zu vermeiden, erklären wir hiermit, dass unsere Aktion unter diesen Umständen nicht stattfinden kann", heißt es von den Initiatoren in einem Social-Media-Posting.

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Was ursprünglich geplant war

"gemeinsam maskenfrei einkaufen" - Corona-Skeptiker hatten in sozialen Medien und in Gruppen des Messenger-Dienstes Telegram zu einem österreichweiten Sturm auf die Supermärkte aufgerufen. Kommenden Freitag um 18 Uhr sollten die Corona-Maßnahmen, das Tragen einer FFP2-Maske sowie das Abstandhalten, bewusst ignoriert werden. "Seid zur angegebenen Uhrzeit maskenfrei in der Obst- und Gemüse-Abteilung - ob ihr maskenfrei kommt oder gemeinsam die Hüllen fallen lässt, bleibt euch überlassen", heißt es in einem Aufruf. "Je mehr, desto besser! Einem möglichen Rauswurf/Verwarnung/Anzeige fridlich entgegennehmen und beim nächten Mal wieder kommen." Darunter fand sich eine Auflistung von Supermärkten in allen Bundesländern, in denen sich die Maskenverweigerer treffen sollen. In Vorarlberg waren demnach acht Filialen der beiden Supermarktketten Spar und Sutterlüty betroffen.

Geplante Aktion "nicht zielführend"

"Innenministerium und die Polizei sind informiert", so Nicole Berkmann, Leiterin der Unternehmenskommunikation bei Spar, auf VOL.AT-Anfrage. "Die Polizei hat uns zugesichert, wo immer möglich, vor Ort zu sein."

Auch bei Sutterlüty wurden Vorkehrungen getroffen. "Durch die Pandemie haben wir leider eine spezielle Situation, welche auch in einem demokratischen Land, das wir begrüßenswerter Weise sind, von allen Österreichern viel Durchhaltevermögen in der Pandemiebekämpfung erfordert", meint Geschäftsführer Alexander Kappaurer. "Einkaufen ist aktuell nur mit FFP2 Maske erlaubt, das ist zum Schutz unserer Mitarbeiter und unserer Kunden und zum Bekämpfen der Pandemie. Deswegen sind solche Aktivitäten aus unserer Sicht nicht gut für uns alle und auch nicht zielführend." Wenn Maskenverweigerer ohne ärztliches Attest in einem der Märkte seien, würden sie freundlich und bestimmt aufgefordert, den Markt zu verlassen und bis zum Ausgang begleitet. Man habe auch vorab alle zuständigen Stellen im Land über die geplante Aktion der Maskengegner informiert.

Polizei ist informiert

Die Polizei wurde bereits auf den Aufruf aufmerksam, auch die Vorarlberger Polizisten wissen Bescheid. Man kontrolliere im Rahmen des Streifendienstes die Einhaltung der Covid-Maßnahmen, so Polizeisprecher Horst Spitzhofer gegenüber VOL.AT. "Grundsätzlich sind aber die Betreiber, sprich der Leiter des Geschäftes, in dem es stattfinden sollte, zuständig, dass das Ganze eingehalten wird", erklärt Spitzhofer. "Wenn das natürlich nicht passiert - wenn hier so ein Flashmob stattfindet - dann wird die Polizei verständigt", verdeutlicht er. Beim Eintreffen im Supermarkt werde die Polizei nötige Maßnahmen in die Wege leiten und auch Personen anzeigen, die meinen, sich nicht an die Maßnahmen halten zu müssen.

Bis zu 500 Euro Strafe

"Die Covid-Maßnahmen gelten nach wie vor", gibt Spitzhofer zu verstehen. Die Polizei erstatte bei einem Vestoß Anzeige bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Für Umsetzung und Kontrollen der Covid-Verordnung zeichnet die BH Bregenz verantwortlich. Die geplante Aktion sei schon bekannt, erklärt Rainer Honsig-Erlenburg, der Zuständige der BH Bregenz, auf VOL.AT-Anfrage. Es seien auch schon entsprechende Kontrollvorkehrungen getroffen worden. "Wer im Supermarkt ohne Maske angetroffen wird hat selbstverständlich mit einem Verwaltungsstrafverfahren zu rechnen, das Strafmaß beträgt bis zu 500 Euro", erklärt Honsig-Erlenburg.

FFP2-Pflicht in Supermärkten

In Supermärkten müssen FFP2-Masken getragen werden, außerdem gilt der Mindestabstand von zwei Metern. Die Beschäftigten sind angewiesen, auf die Einhaltung der Maskenpflicht zu achten, sie müssen die Kunden also darauf hinweisen. Auch Hofer unterstrich noch einmal, dabei selbstverständlich auch die von der Regierung definierten Ausnahmen der Maskenpflicht zu berücksichtigen, wie z.B. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen können. Betroffene, die auf die Maskenpflicht angesprochen werden, müssen die Angestellten informieren, wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprechen. "Etwaige darüber hinaus gehende Maßnahmen obliegen jedoch einzig den behördlichen Sicherheitsorganen", fügte die Handelsgruppe hinzu.

(Red.)

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