Bio-Lebensmittel ab 1. Juli mit neuem EU-Logo

Daneben können aber auch weiter die bekannten Öko-Siegel der Agrarmarkt Austria (AMA) oder von Anbauverbänden wie Bio Austria oder Demeter verwendet werden. Lebensmittel mit dem Bio-Blatt der EU müssen zu mindestens 95 Prozent aus biologischem Anbau stammen. Sie dürfen keine gentechnisch veränderten Zutaten enthalten. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind verboten, Düngemittel und andere Pflanzenschutzmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit den Grundsätzen der Bioproduktion vereinbar sind. Die Tiere müssen artgerecht gehalten werden; ihr Ökofutter soll der Betrieb selbst oder zumindest ein benachbarter Betrieb herstellen. Abfälle und Nebenerzeugnisse von Pflanzen und Tieren sollen möglichst wiederverwertet werden, um Ressourcen zu schonen.
Neben dem Bio-Blatt ist die Öko-Kontrollstellennummer angegeben. Unter dieser Nummer muss ein Hinweis stehen, wo die Rohstoffe herkommen: ob aus einem EU-Land (“EU-Landwirtschaft”), teilweise aus einem EU-Land (“EU/Nicht-EU-Landwirtschaft”) oder einem Drittstaat (“Nicht-EU-Landwirtschaft”). Bei aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen ist die Verwendung des EU-Bio-Logos fakultativ.
Sind alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, aus denen sich das Produkt zusammensetzt, in demselben Land erzeugt worden (z.B. in Österreich), so kann die Angabe “EU” oder “Nicht-EU” durch die Angabe dieses Landes ersetzt oder um diese ergänzt werden, teilte die AMA mit. Seitens der EU gibt es keine Vorgaben, wo das EU-Bio-Logo auf der Verpackung anzubringen ist. Die Mindestgröße beträgt bei kleinen Packungen 6 mm, in der Regel ist das Zeichen 9 mm hoch und 13,5 mm breit.