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Billa-Sammelstickeraktion laut OGH verbotene Kinderwerbung

Ein Unterlassungsbegehren wurde aufgrund der "Freude am Sammeln" abgewiesen.
Ein Unterlassungsbegehren wurde aufgrund der "Freude am Sammeln" abgewiesen. ©Bilderbox/Symbolbild
Die Bewerbung einer Billa-Sammelstickeraktion (Rekorde im Tierreich) inklusive direkter Kaufaufforderungen an Kinder war verbotene Kinderwerbung. Das hat jetzt der OGH entschieden.
Billa Sticker-Werbung

Im ähnlich gelagerten Fall einer Sammelaktion von Spar (Stickermania) hat der Oberste Gerichtshof dies schon im September 2012 festgestellt.

Verbandsklage gegen Billa

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Verbandsklage eingereicht. Billa – wie auch Spar – sprach Kinder direkt an (“Hol dir jetzt dein Stickerbuch!”). Dies sei ein Verstoß gegen das Verbot der Kinderwerbung gewesen, entschied der OGH.

Unterlassungsbegehren abgewiesen

Abgewiesen wurde hingegen ein Unterlassungsbegehren im Hinblick auf die Werbung für die Sammelaktion im Allgemeinen. Die Aufforderung zum Kauf muss sich dafür nach dem OGH auf ganz bestimmte Produkte beziehen. Restriktiv ist der OGH auch in der Frage, ob der gezielte Einsatz von Kindern als Kaufmotivatoren für die Eltern unzulässig ist. Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht hatte das Ausnutzen des Sammeltriebs der Kinder und das Erzeugen von Gruppendruck in seinem Urteil noch als aggressive Geschäftspraktik angesehen. Nach der Entscheidung des OGH reicht dies nicht aus, weil auch die Freude der Kinder an den Sammelbildern einzubeziehen sei.

“Kinder gezielt manipulieren”

“Dabei handelt es sich letztlich um eine Wertungsfrage. Das Urteil kann in diesem Punkt sicherlich kritisiert werden. Es ist eine Sache, die Sticker schön zu finden und eine andere, wenn große Handelsketten ihre Macht dazu einsetzen, Kinder gezielt zu manipulieren, um Kaufzwänge zu erzeugen und ihren Umsatz zu steigern”, sagte VKI-Juristin Petra Leupold. “Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung werden sie damit jedenfalls nicht gerecht.” (APA)

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