AA

BH-Morddrohung: Jetzt höhere Strafe für Täter

Das erstinstanzliche Urteil fiel am Landesgericht Feldkirch.
Das erstinstanzliche Urteil fiel am Landesgericht Feldkirch. ©VOL.AT/Rauch
Pakistaner drohte damit, Bludenzer BH-Mitarbeiter umzubringen. Zur bedingten Haftstrafe von vier Monaten kam in Berufungsprozess nun eine Geldstrafe von 2700 Euro hinzu.
BH-Morddrohung: Strafe wird bekämpft
Bitschi fordert Abschiebung

Von Seff Dünser/NEUE

Jetzt auf VOL.AT lesen

Sicherheitslandesrat Chris­tian Gantner sagte im Oktober 2019 nach dem erstinstanzlichen Urteil, die Strafe nach der Morddrohung gegen Bludenzer BH-Mitarbeiter sei am Landesgericht Feldkirch mit vier bedingten, nicht zu verbüßenden Haftmonaten zu gering ausgefallen. Diese Ansicht vertrat auch die Staatsanwaltschaft Feldkirch. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) gab gestern der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge. Die Berufungsrichter verhängten aber wegen gefährlicher Drohung über den 34-jährigen Facharbeiter aus Pakistan keine unbedingte, zu verbüßende Gefängnisstrafe. Stattdessen entschied der OLG-Senat rechtskräftig, dass zu den bedingten vier Monaten eine unbedingte, zu bezahlende Geldstrafe von 2700 Euro (180 Tagessätze zu je 15 Euro) hinzukommt. Das teilte am Dienstag auf Anfrage Richard Freyschlag als Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Inns­bruck mit. Der Strafrahmen betrug bis zu drei Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet sieben Monaten Haft. Dem Pakistaner aus dem Bezirk Bludenz wurden Bewährungsauflagen erteilt. Demnach muss er Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und sich einem Antigewalttraining unterziehen. Zudem wurde dem 34-Jährigen die Weisung erteilt, die BH Bludenz nur noch in Polizeibegleitung zu betreten. Und er darf Bludenzer BH-Beamte nicht privat aufsuchen.

Gedroht

Der wegen gefährlicher Drohung erfolgte Schuldspruch am LG Feldkirch wurde nicht bekämpft und damit rechtskräftig. Der Angeklagte gab zu, dass er am 5. September 2019 die Polizei angerufen und am Telefon zu einer Polizistin gesagt hat, er werde in der BH Bludenz jemanden umbringen, weil er dort schlecht behandelt werde. Der anerkannte Flüchtling sagte, die BH habe jahrelang mit ihm gespielt. Die Bezirkshauptmannschaft habe nicht erlaubt, dass seine Gattin aus Pakistan zu ihm nach Österreich kommen dürfe.

Der Untersuchungshäftling durfte das Gefängnis sofort nach der Gerichtsverhandlung verlassen. Der Beschuldigte wurde am 5. September 2019 festgenommen und befand sich in Feldkirch vier Wochen lang in U-Haft.

Die für das Anliegen des Pakis­taners zuständige BH-Sachbearbeiterin hat nach Angaben von Opferanwalt Philipp Längle wegen der Morddrohung aus Angst vor dem Angeklagten gekündigt. Ihr muss der Angeklagte laut gerichtlichem Beschluss als vorläufiges Teilschmerzengeld 100 Euro bezahlen.

Seff Dünser / NEUE

  • VIENNA.AT
  • Neue
  • BH-Morddrohung: Jetzt höhere Strafe für Täter