Der 40-Jährige hatte sich schon beim Prozessauftakt Anfang August “nicht schuldig” bekannt und betont, er wäre am 9. April 2015 im Zug einer Auseinandersetzung mit vier Polizeischülern nicht gewalttätig geworden. Vielmehr sei ihm von einer jungen Beamtin der Pullover zerrissen worden, außerdem habe er von ihr eine Ohrfeige kassiert, als er sie hinaus dirigierte.
Vorfall bei Blaulicht-Clubbing in der Bettel Alm
Diese Angaben wurden nun von Videoaufnahmen aus mehreren Überwachungskameras bestätigt. Auf den Bildern war zu sehen, wie sich zunächst ein angehender Polizist theatralisch zu Boden fallen lässt, nachdem er des Lokals verwiesen wurde, weil er sich zu einer rassistischen Beschimpfung hinreißen hatte lassen. Daraufhin wurden die Security-Mitarbeiter von den anderen Polizeischülern umringt, was ihren Kollegen offensichtlich freute. Er verfiel in rhythmische Tanzbewegungen.
In der nächsten Sequenz war zu sehen, wie die deutlich aufgebrachte Polizeischülerin dem Angeklagten mit der Hand ins Gesicht fährt. Weder in dieser Szene noch bei späteren Aufnahmen im Außenbereich, wo es zwischen den Polizeischülern – sie hatten in der Bettel-Alm ein sogenanntes Blaulicht-Clubbing besucht – und den Sicherheitskräften eskaliert sein soll, waren Handgreiflichkeiten des Angeklagten zu bemerken. Bei den Außenaufnahmen war der 40-Jährige überhaupt nicht im Bild, was seiner Darstellung entsprach, er habe das Lokal gar nicht verlassen. Die mittlerweile in den Exekutivdienst übernommenen Beamten hatten demgegenüber behauptet, der 40-Jährige habe auch noch vor dem Lokal Faustschläge verteilt.
Türsteher will gegen Polizisten vorgehen
Der Mann kündigte nach dem Freispruch an, er werde jetzt gegen die Polizisten vorgehen und erwäge eine Anzeige wegen Verleumdung. Immerhin hätte er aufgrund ihrer Anschuldigungen seinen Job verloren.
In einem zweiten Anklagepunkt wurde der Angeklagte allerdings schuldig erkannt. Er wurde wegen Verhetzung zu zehn Monaten bedingt verurteilt, weil er nach den Silvester-Übergriffen in Köln auf Facebook gepostet haben soll, die Täter gehörten “in eine Verbrennungsanlage” und “als Schweinsfutter in Dosen verarbeitet”. Der Richter glaubte der Behauptung des 40-Jährigen nicht, das Posting stamme von einem Unbekannten, der sich dazu seines Facebooks-Accounts bedient hätte.
(apa/red)