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Polizisten in der Wiener Bettel-Alm verprügelt: Prozess gegen Ex-Türsteher

Der Prozess gegen den ehemaligen Türsteher wurde vertagt.
Der Prozess gegen den ehemaligen Türsteher wurde vertagt. ©APA (Sujet)
Vier angehende Polizisten soll ein ehemaliger Türsteher in der Innenstadt-Diskothek Bettel-Alm verprügelt haben. Er musste sich am Montag im Wiener Landesgericht verantworten. Der Mann bekannte sich "nicht schuldig" und sah sich als Verwechslungsopfer. Zudem gab es kein Geständnis zu einem Facebook-Posting, das die Staatsanwaltschaft als Verhetzung zur Anklage gebracht hatte.

Zu der Auseinandersetzung mit den Polizeischülern kam es am 9. April 2015, als in der Bettel-Alm ein sogenanntes Blaulicht-Clubbing über die Bühne ging. Die jungen, durchwegs aus dem Bezirk Mistelbach stammenden Beamten gerieten in einen Streit mit einer anderen Gruppe und wurden deswegen des Lokals verwiesen. Weil sie sich widersetzten, wurde der nunmehrige Angeklagte – ein Hüne mit entsprechendem Kampfgewicht – beigezogen. Der 40-Jährige räumte vor Richter Stefan Romstorfer ein, er habe im Zuge der “extremen Diskussion” durchaus “Druck vom Chef” verspürt, “weil der sich natürlich denkt, kannst du die Leut’ net rausschmeißen”. Eine besonders uneinsichtige Polizeischülerin hätte ihm sogar den Pullover zerrissen, worauf er ihr einen Stoß versetzte: “Da ist sie auf den Hintern geflogen.”

Türsteher soll angehende Polizisten verprügelt haben

In weiterer Folge habe er die junge Frau Richtung Tür befördert und es in Kauf genommen, dass sie ihn dabei ohrfeigte: “Das hab’ ich ja nicht ein Mal g’spürt.” Weder gegen die Frau noch gegen ihre drei männlichen Begleiter sei er gewalttätig geworden. Vielmehr habe ein ihm frappant ähnlich schauender Kollege (“Er ist gleich groß, hat die gleiche Statur, die gleiche Augenfarbe und dieselbe Frisur”) die Frau übernommen und regelrecht hinausgeschmissen (“Sie ist schön geflogen”), so dass sie gegen einen anderen Besucher prallte und sich dabei wehtat. Als ihre Begleiter dagegen protestierten, hätte der Kollege “mit der Faust in die Menge reing’fetzt”, behauptete der Angeklagte.

Die mittlerweile in den Exekutivdienst übernommenen Beamten schilderten andere Szenen, widersprachen sich dabei aber in einigen Punkten. Einer behauptete, der angeklagte Türsteher habe ihn “beim Rausbringen in den Schwitzkasten genommen und ihm zwei Mal im rechten Gesichtsbereich eine gegeben”. Auch im Bauchbereich habe er “vielleicht beim Transport” etwas abbekommen. Der zweite Polizist erklärte, der 40-Jährige habe ihm einen Faustschlag versetzt, nachdem ihm seine Kollegin “weinend entgegengekommen” sei. Auch der dritte Mann rechnete dem Angeklagten eine Faustschlag zu: “Mir haben beide Seiten vom Kinn wehgetan.”

Angeklagter: “Hoffe, dass es noch eine Gerechtigkeit gibt”

Der Angeklagte reagierte auf diese Aussagen aufgebracht und drohte den Beamten mit einer “Gegenanzeige”, zumal er aufgrund des Vorfalls seinen Job verloren hätte: “Ich hoffe, dass es noch eine Gerechtigkeit gibt.” Dass er die Zeugen bei seinen verbalen Einwürfen durchwegs duzte, erklärte er mit einer Fehlstellung seiner Zähne: “Ich muss mir die richten lassen, das S geht einfach nicht.”

Für die Polizeikräfte, die nach dem Tumult zur Bettel-Alm gerufen worden waren, dürften sich die Handgreiflichkeiten übrigens nicht besonders gravierend dargestellt haben. In ihrem Bericht hielten sie ausdrücklich fest, dass sich die vier jungen Kollegen mit der Rettung ins Spital bringen ließen, obwohl deren Verletzungen das nicht unbedingt notwendig machten. Von Richter Romstorfer darauf angesprochen, bemerkte ein Zeuge: “Wenn ich Schmerzen im Gesichtsbereich habe, habe ich das Recht, dass ich behandelt werde!” Ein anderer Polizist betonte, er hätte eine Prellung an der Schläfe davongetragen: “Ich hab’ Kopfweh gehabt. Mir war schwindlig.”

Verhandlung gegen 40-Jährigen vertagt

Die Verhandlung wurde zur Einvernahme des zweiten Security-Mitarbeiters, des Bettel-Alm-Geschäftsführers und weiterer Zeugen auf Anfang September vertagt. Beim nächsten Termin wird auch geklärt, ob die Verantwortung des 40-Jährigen hinsichtlich der angeklagten Verhetzung als Schutzbehauptung zu werten ist. Im Zuge der Diskussion über die Silvester-Übergriffe in Köln soll er auf Facebook gepostet haben, die Täter gehörten “verbrannt”.

Der Eintrag stamme nicht von ihm, hielt dem der Angeklagte entgegen: “Einige Leute haben gewusst, wie man in mein Profil reingekommen ist.” Da er sich Passwörter schlecht merke, habe er dafür einfach seinen Namen verwendet, was seine jetzige Lebensgefährtin, seine Ex-Frau und seine Ex-Ex-Freundin wüssten. Er schreibe “keine solchen Sachen”, sondern vergebe auf Facebooks “nur Likes, wenn ich schöne Videos mit Hunden sehe”, so der 40-Jährige abschließend.

(apa/Red)

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