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Betrunkener Autofahrer tötete in Wien zwei Menschen: Schuldig des Mordes

Der Mann wurde nach seiner Todesfahrt mit dem Auto des Mordes schuldig gesprochen.
Der Mann wurde nach seiner Todesfahrt mit dem Auto des Mordes schuldig gesprochen. ©APA (Sujet)
Das Wiener Landesgericht hat am Montag ein womöglich richtungsweisendes Urteil gefällt. Ein lebensmüder, alkoholisierter Autofahrer hatte am 3. Jänner 2018 einen Verkehrsunfall verursacht und dabei zwei Menschen getötet. Nun wurde er wegen Mordes schuldig gesprochen und zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wurde er - nicht rechtskräftig - in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Die Anklage
Vespa-Fahrer gestorben

Die Geschworenen folgten mit deutlicher Mehrheit der Anklage, derzufolge der 34-Jährige den Tod eines Vespa-Lenkers und dessen Beifahrers bewusst in Kauf genommen haben soll. Sieben Laienrichter bejahten nach erstaunlich kurzer Beratungszeit die Frage in Richtung Mord, nur ein Geschworener war nicht vom inkriminierten bedingten Tötungsvorsatz überzeugt.

Nach Tötung zweier Menschen: Mindeststrafe für Mord verhängt

Über den bisher unbescholtenen Angestellten wurde die gesetzliche Mindeststrafe für Mord verhängt. Bei der Strafbemessung berücksichtigte das Gericht das bisherige Wohlverhalten des 34-Jährigen sowie seine zum Unfall grundsätzlich geständige Verantwortung. Während er zu Beginn des Ermittlungsverfahrens erklärt hatte, er könne sich an die Kollision nicht mehr erinnern, machte der Angeklagte in der Verhandlung Angaben zum Geschehen.

Für Verteidigerin Kerstin König (Kanzlei Karl Schön) war der Mordvorwurf nicht nachvollziehbar. Es komme “einem Bruch mit unserer Rechtstradition” gleich, wenn die Staatsanwaltschaft nach einem “ungemein tragischen Verkehrsunfall” diesen erstmals als vorsätzliche Tötung anklage: “Eine grob fahrlässige Tötung ist unbestritten. Er hätte sich nicht ans Steuer setzen dürfen. Das war eine vollkommene Schnapsidee. Aber er ist kein Mörder”. Ihr Mandant sei “rasend und ohne zu denken vor sich hingefahren”, hätte aber keinen anderen Verkehrsteilnehmer töten wollen, versicherte König eingangs der Verhandlung.

Staatsanwältin Angelika Linzner war demgegenüber felsenfest überzeugt, dem 34-jährigen Mann den für eine Verurteilung wegen Mordes erforderlichen bedingten Tötungsvorsatz nachweisen zu können. Der Angestellte wollte seinen Angaben zufolge nach einem heftigen Streit mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin, bei dem er auch handgreiflich wurde, seinem Leben ein Ende setzen. Über WhatsApp verabschiedete er sich von seiner Ex-Freundin und seinem Stiefsohn, um mit seinem Mercedes “irgendwo, wo keine Leute sind, gegen eine Mauer zu fahren”, wie er dem Schwurgericht (Vorsitz: Patrick Aulebauer) erklärte.

Todesfahrt: Alkoholisiert über die Wiener Cumberlandstraße gerast

Bei dem geplanten Suizid habe es sich um eine “Kurzschlussreaktion” gehandelt, erklärte der Angeklagte: “Das Aggressive ist umgeschlagen in Richtung Selbstmord.” Ihm sei “klar geworden, dass ich nicht mehr kann und will”.

Dem Gutachten der Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith zufolge dürfte dabei die Alkoholisierung des Mannes – er hatte rund 2,3 Promille im Blut – eine Rolle gespielt haben. Der 34-Jährige weist laut Rossmanith eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf. Seine “narzisstische Kränkbarkeit” sei bei aggressiven Spannungen, zu denen er unter Alkoholeinfluss neige, schwer lenkbar. Der Angeklagte habe seine Impulse dann kaum mehr unter Kontrolle. Rossmanith empfahl daher für den Fall eines Schuldspruchs die Unterbringung des Mannes im Maßnahmenvollzug, wo eine haftbegleitende therapeutische Behandlung gewährleistet ist. Derzeit sei der Mann “hochgefährlich”, warnte Rossmanith.

Auf seiner “Todesfahrt” (Staatsanwältin) hatte der Betrunkene seinen Mercedes mit 102 Stundenkilometern durch die Cumberlandstraße stadtauswärts gesteuert, als ihm im Bereich der Kaltenbäckgasse ein Leichtmotorrad im Weg stand. Die Straße ist in diesem Bereich als 30er-Zone ausgewiesen. “Ich wollte überholen. Ich hab’ nicht wahrgenommen, dass er (der Vespa-Lenker, Ann.) abbiegen wollte”, erinnerte sich der Angeklagte. Er habe noch gebremst,” aber es ist sich nicht mehr ausgegangen”, schilderte der 34-Jährige den Geschworenen stockend und schließlich unter Tränen. Erst nach einer kurzen Pause und nachdem seine Anwältin ihm ein Taschentuch überreicht hatte, konnte er mit seiner Aussage fortsetzen: “Es ist alles abgelaufen wie im Film”.

Vespa-Fahrer und Beifahrer hatten keine Chance

Die Vespa, die sich vorschriftsmäßig zum Linksabbiegen eingeordnet hatte, wurde von dem Auto mit einer Geschwindigkeit von 97 km/h regelrecht “abgeschossen”. Der Fahrer – ein 37 Jahre alter Rechtsanwalt, verheiratet und Vater einer kleinen Tochter – wurde über 50 Meter die Fahrbahn entlang geschleudert, wobei der Körper gegen mehrere geparkte Fahrzeuge prallte, ehe er auf dem Gehsteig zu liegen kam. Sein Beifahrer, ein Kanzleimitarbeiter des Juristen, flog 27 Meter durch die Luft und fiel auf das Dach eines abgestellten Pkw. Beide Männer hatten nicht die geringsten Überlebenschancen. Sie starben noch am Unfallort.

Ein Anrainer stand zum Unfallzeitpunkt auf seinem Balkon, um eine Zigarette zu rauchen. Aufgrund der lauten Motorengeräusche wurde er auf den Mercedes aufmerksam. “Meiner Meinung nach fuhr er schon die ganze Zeit auf der linken Fahrbahnseite”, berichtete der Zeuge dem Gericht. Das Leichtmotorrad hätte “zum Abbiegen eindeutig geblinkt”, bevor es krachte. Eine Angestellte eines Tennis-Centers, die aufgrund des Krachs (“En Geräusch wie eine Bombe”) nach draußen ging, beschrieb dem Gericht ihre ersten Eindrücke wie folgt: “Es war Totenstille. Es hat gerochen. Nach Gummi. Es hat ausgeschaut wie ein Schlachtfeld.”

Die Geschworenen folgten mit ihrer Entscheidung auch der Empfehlung der psychiatrischen Sachverständigen und sorgten dafür, dass der 34-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kommt, sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen. Die Verteidigerin meldete dagegen bereits Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Im Fall der Rechtskraft kann der Mann theoretisch über die ausgesprochene zehnjährige Freiheitsstrafe hinaus ohne zeitliche Befristung weiter angehalten werden kann. Eine Entlassung wäre nach Verbüßung der Haftstrafe erst nach erfolgreichem Therapieverlauf möglich, wenn psychiatrische Sachverständige bescheinigen, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht.

(APA/Red)

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