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Betrunkener (24) zündete Böller in Wiener Wohnung

Als hätte eine Bombe eingeschlagen: Die Küche in der Wohnung in Wien-Leopoldstadt war nach der Böller-Explosion komplett zerstört.
Als hätte eine Bombe eingeschlagen: Die Küche in der Wohnung in Wien-Leopoldstadt war nach der Böller-Explosion komplett zerstört. ©LPD Wien.
In der Nacht auf Dienstag zündete ein betrunkener 24-Jähriger in einer Wohnung in Wien-Leopoldstadt einen pyrotechnischen Gegenstand aus dem Ausland. Dabei wurden sämtliche Möbel und Gegenstände im Bereich der Küche, sowie eine Glastüre beschädigt.

Ein alkoholisierter 24-Jähriger hat in einer Wohnung in Wien-Leopoldstadt in der Nacht auf Dienstag irrtümlich eine Kugelbombe gezündet. Der Mann wurde durch die Explosion leicht verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Sämtliche Möbel und Gegenstände im Bereich der Küche und der Glastüre wurden beschädigt. Der Österreicher gab an, er sei in der Wohnung zu Besuch gewesen und habe den Feuerwerkskörper nur herzeigen wollen, berichtete die Landespolizeidirektion Wien der APA.

24-Jähriger zündete Feuerwerkskörper in Wiener Wohnung

Passanten hatten kurz nach 21.40 Uhr die Einsatzkräfte alarmiert, da aus der Wohnung ein lauter Knall zu hören war und kurz darauf Rauch aus den Fenstern entwich. Ein Brand lag jedoch laut den Kräften der Berufsfeuerwehr Wien, welche die Wohnung entlüfteten, nicht vor. Unterstützt von einem sprengstoffkundigen Organ und einem Sprengstoffspürhund wurden weitere verbotene Blitzknallkörper in der Wohnung gefunden und sichergestellt. Der 24-Jährige wird wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit sowie Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz angezeigt. Er hatte den Feuerwerkskörper im Ausland gekauft. Weitere Erhebungen werden von den Brandermittlern des Landeskriminalamtes Wien geführt.

Die Wiener Polizei warnt

Die Wiener Polizei warnte am Dienstag, dass die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen seien. "Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von meist aus dem Ausland besorgter Pyrotechnik ohne erforderliche Qualitäts- und Zulassungskriterien bergen großes Gefahrenpotenzial", hieß es. Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro.

(APA/Red)

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