Die kostenlose Bereitstellung von Antigen-Selbsttests durch den Bund für Gäste in Österreich ist durch den Nationalrat. Das entsprechende Bundesgesetz tritt rückwirkend mit 10. Mai 2021 in Kraft. Wichtigster Punkt dabei: Der Nachweis berechtigt nicht zum Betreten anderer Betriebsstätten - dafür ist ein neuerlicher Test erforderlich.
Antigen-Tests: Verteilung über Bundesländer
Die Verteilung erfolgt über die Bundesländer. Die Anlieferung in die Bundesländer wird vom Österreichischen Bundesheer unterstützt, 3,8 Mio. Stück wurden bereits an die Länder ausgeliefert. Derzeit wird der weitere Bedarf der Länder erhoben, dann werden die notwendigen Beschaffungen erfolgen, so das Tourimusministerium zur APA. Das Verteilungs-Prozedere sei in jedem Land unterschiedlich und werde in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Wirtschaftskammer im Bundesland organisiert.
Verschiedene Betriebe für Gratis-Tests berechtigt
Berechtigte Betriebe laut der "COVID-19-Öffnungsverordnung vom 10.5.2021" sind Kundenbereiche bei körpernahen Dienstleistungen, Gastgewerbe, gewerbliche Beherbergungsbetriebe, Privatzimmervermieter, nicht öffentliche Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Alten- und Pflegeheime sowie stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, Krankenanstalten und Kuranstalten und sonstige Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager, Zusammenkünfte im Spitzensport sowie Fach- und Publikumsmessen.
(APA/red)