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Beste Freundin erstochen: Vier Jahre Haft für 16-Jährige

Beste Freundin erstochen: Das 16-jährige Mädchen wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.
Beste Freundin erstochen: Das 16-jährige Mädchen wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. ©APA
Das 16-jährige Mädchen, das im Mai 2013 in Wien-Favoriten die beste Freundin mit einem Messerstich getötet hat, ist am Mittwochabend im Straflandesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge und nicht wegen Mordes schuldig erkannt worden.
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16-Jährige verstorben

Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren verhängte das Schwurgericht vier Jahre unbedingte Haft.

Kein Mord: 16-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt

Die Mordanklage wurde von den acht Laienrichtern mit dem knappest möglichen Ergebnis – nämlich mit 4:4 Stimmen – verworfen. Die Geschworenen gingen mit 7:1 Stimmen davon aus, dass es der Angeklagten zwar gezielt darauf ankam, Melissa M. schwer zu verletzen. Tötungsvorsatz habe sie beim Zustechen aber keinen gehabt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Während die 16-Jährige das Urteil nach Beratung mit Verteidiger Lennart Binder annahm, legte Staatsanwältin Isabelle Papp unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Angeklagte “ohne wirkliche Reue”

Bei der Strafbemessung wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit, die ungünstigen Erziehungsverhältnisse der 16-Jährigen – sie war ohne Mutter aufgewachsen – sowie die von Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter bescheinigte “verminderte Steuerungsfähigkeit” der Angeklagten infolge eines vorangegangenen, offenbar schon länger praktizierten Drogenmissbrauchs als mildernd. Erschwerend war demgegenüber “die besonders brutale Vorgangsweise”, wie der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger betonte. Die Angeklagte habe außerdem “keine wirkliche Reue” gezeigt.

Die Angehörigen der ums Leben gekommenen Melissa M. bekamen nur einen Teil ihrer geltend gemachten Ansprüche zugesprochen: Neben den Begräbniskosten von 4.390 Euro erhielten Vater, Mutter und Schwester jeweils ein Trauerschmerzensgeld von 5.000 Euro zugestanden. Mit den darüber hinausgehenden Beträgen – die Eltern hatten je 20.000 Euro, die Schwester 15.000 Euro verlangt – wurden sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

(APA/Red)

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