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Beschwerden gegen Semmering-Basistunnel: Keine Verzögerungen

Semmering-Basistunnel: Keine Verzögerungen durch Beschwerden
Semmering-Basistunnel: Keine Verzögerungen durch Beschwerden ©APA
Insgesamt sechs Beschwerden sind bis zum Ende der Rechtsmittelfrist für Einsprüche gegen den neuen UVP-Bescheid zum Semmering-Basistunnel (SBT) eingelangt. Trotz der Einwände sind keine Verzögerungen bei den Arbeiten zu erwarten.
Aus für Wasserrechtsbescheid
Weiterbau genehmigt
Zeitplan für das Projekt
Unterlagen eingereicht
Genehmigung aufgehoben
Kosten wurden fixiert
Einspruch gegen 2. UVP-Bescheid
Anzeige gegen Bures

Die Einwände würden nun dem Bundesverwaltungsgericht übermittelt, das innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen werde. Nach Angaben des Ministeriums wurden vor allem das fehlende öffentliche Interesse am Projekt und dessen mangelnder gesamtwirtschaftlicher Nutzen beanstandet. Auch die angegebenen Verkehrsprognosen und fehlende Umweltverträglichkeit seien bemängelt worden.

Die Einspruchsfrist endete am Mittwoch um Mitternacht. Zwei der Beschwerdeführer, die Bürgerinitiative “STOPP dem Bahn-Tunnelwahn” und die Natur- und Landschaftsschutzorganisation “Alliance For Nature”, hatten ihre Einwände bereits zuvor öffentlich gemacht.

Keine Verzögerungen durch Beschwerden

“Wir haben ein Weiterbaurecht für die Bauabschnitte, daher arbeiten wir weiter”, sagte ÖBB-Pressesprecher Michael Braun zur APA. Die ÖBB halten an dem Projekt fest. Dieses sei für die Kunden, den Wirtschaftsstandort Österreich und auch für Europa “sinnvoll und vernünftig”, so Braun. Lediglich in der Deponie Longsgräben würden derzeit nur Sicherungsmaßnahmen umgesetzt.

Nach Angaben der ÖBB wird sich die Fahrzeit Wien – Graz von derzeit zwei Stunden vierzig Minuten durch den SBT auf knapp zwei Stunden verkürzen. Das Fahrgastpotenzial Richtung Süden entspreche jenem der Weststrecke. Im Jahr 2012 gab es eine Passagiersteigerung um sieben, 2013 um vier Prozent. Juristisch gesehen ist nun das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am Zug. Die beim Verkehrsministerium eingebrachten Beschwerden werden noch diese Woche weitergeleitet. Das BVwG hat sechs Monate Zeit, eine Entscheidung zu treffen.

(APA)

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