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Berufung: Weiteres Jahr für Brandstifter

Das Haus konnte die Feuerwehr retten, die Autos nicht mehr
Das Haus konnte die Feuerwehr retten, die Autos nicht mehr ©Feuerwehr Altach
Haftstrafe rechtskräftig von zwei auf drei Jahre angehoben: Aus Rache in Altach Autos des Ex-Chefs angezündet.
Zwei brennende Autos in Altacher Carport

Von Seff Dünser (NEUE)

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Der 29-jährige Türke hat am 5. September 2019 gegen 2 Uhr aus Rache in Altach im Carport des Hauses seines Ex-Chefs zwei Mercedes-Autos angezündet. Durch das Feuer wurde auch das Haus in Mitleidenschaft gezogen, das drei Monate lang unbewohnbar wurde. Der von den Tätern zu ersetzende Brandschaden beträgt 320.000 Euro.

Wegen Brandstiftung wurde der unbescholtene Angeklagte nun bei der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) rechtskräftig zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Die Berufungsrichter haben die erstinstanzliche Strafe um ein Jahr erhöht. Im Dezember 2019 ist am Landesgericht Feldkirch eine zweijährige Freiheitsstrafe ausgesprochen worden. Der Strafberufung der Staatsanwaltschaft wurde am OLG Folge gegeben. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.

In einem zweiten Schöffenprozess wurde im Jänner am Landesgericht über einen unbescholtenen Ex-Arbeitskollegen des Brandstifters als Beitragstäter eine Haftstrafe von 20 Monaten verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.Der 32-jährige Deutsche hat nach den gerichtlichen Feststellungen den Brandstifter mit einem Auto zum Tatort gefahren und wusste über den Tatplan Bescheid. Der Brandstifter gab als Zeuge zu Protokoll, er habe seinem Fahrer gesagt, dass er die Autos ihres Ex-Arbeitgebers anzünden werde. Auch der Fahrer war wütend auf den Unternehmer, er hatte wenige Stunden vor der Tat gekündigt.

Der angeklagte Fahrer beantragte einen Freispruch. Sein Mandant habe das Urteil dennoch akzeptiert, teilte Verteidiger Oliver Diez mit. Die Staatsanwaltschaft habe Strafberufung angemeldet, informierte Behördensprecher Heinz Rusch. Jetzt wird das OLG entscheiden.

Der Feldkircher Richter merkte an, die Angeklagten hätten Glück gehabt, dass sich das Ehepaar rechtzeitig aus dem Haus in Sicherheit bringen konnte.

(NEUE)

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