AA

Berufung: Strafe für Missbrauch verringert

Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. ©APA
Oberlandesgericht verurteilte 55-Jährigen zu Zusatzstrafe von drei Monaten Haft. Onkel nach Bestrafung von 2013 für vier weitere Übergriffe auf Neffen schuldig gesprochen.

Von Seff Dünser

Nach Überzeugung der Richter hat der angeklagte Unterländer zwischen 2000 und 2003 insgesamt acht sexuelle Übergriffe auf den unmündigen Neffen seiner damaligen Frau begangen. Der Bub war zur Tatzeit zwischen acht und elf Jahre alt.

Im ersten Strafverfahren gab das von den Gerichten als glaubwürdig eingestufte Opfer nur vier Übergriffe an. Dafür wurde der unbescholtene Arbeiter 2013 am Oberlandesgericht Innsbruck rechtskräftig zu 18 Monaten Haft, davon vier Monate unbedingt, verurteilt.

Drei Monate weniger

2018 sagte das Opfer, es habe zwischen 2000 und 2003 vier weitere Übergriffe des Beschuldigten auf ihn gegeben. Die Richter glaubten seinen Angaben. Deswegen wurde der Angeklagte im November 2019 im zweiten Missbrauchsprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Zusatzstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. Bei der Berufungsverhandlung in dieser Woche am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde die Haftstrafe verringert, auf zwölf Monate, davon drei Monate unbedingt. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Damit wurde die nunmehr zusätzlich zu verbüßende Freiheitsstrafe in zweiter Instanz um drei Monate reduziert.

Sexueller Missbrauch

Die Verurteilung erfolgte wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und geschlechtlicher Nötigung. Der Feldkircher Schuldspruch wurde schon vor drei Monaten rechtskräftig. Denn Ende März wies der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück. Die Wiener Höchstrichter beauftragten das Oberlandesgericht mit der Beurteilung der Strafberufung des 55-jährigen Angeklagten, der jetzt teilweise Folge gegeben wurde.

Therapie

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und verwies darauf, dass er im ersten Verfahren zwei Übergriffe zugegeben habe. Der geschiedene Mann befand sich, so seine Angaben während der Feldkircher Verhandlung im November 2019, nach wie vor in Therapie wegen seiner pädophilen Neigungen.

Das Opfer sei durch die Übergriffe schwer traumatisiert worden, sagte der Vorsitzende des Feldkircher Schöffensenats. Deshalb habe der Strafrahmen nach der zu den Tatzeiten gültigen alten Rechtslage ein bis zehn Jahre Haft ausgemacht. Dass das Opfer nicht sofort acht Vorfälle angegeben hat, erklärten sich die Richter auch damit, dass die erste Strafanzeige gegen seinen Willen erfolgt sei.

(NEUE)

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Berufung: Strafe für Missbrauch verringert
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen