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Berufung gegen Urteile bei Pflegeheim-Prozess in St. Pölten

Drei Angeklagte wurden im Pflegeheim-Prozess nicht rechtskräftig verurteilt.
Drei Angeklagte wurden im Pflegeheim-Prozess nicht rechtskräftig verurteilt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die drei Schuldsprüche gegen drei ehemalige Mitarbeiter eines Pflegeheims in Sitzenberg-Reidling sind nicht rechtskräftig.
Schuldsprüche bei Pflegeheim-Prozess
Angeklagte bestritten Vorwürfe

Die drei verurteilten Ex-Mitarbeiter des Pflegeheims in Sitzenberg-Reidling im Bezirk Tulln haben gegen die Schuldsprüche vom 30. März Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt, teilte die Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten am Dienstag auf Anfrage mit. Der Freispruch für die 39-Jährige ist rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet hat.

Haftstrafen gegen ehemalige Pflegeheim-Mitarbeiter bei Prozess in St. Pölten

Zwei Frauen und ein Mann wurden wegen fortgesetzter Gewaltausübung durch Freiheitsentziehung im Zeitraum März 2020 bis März 2021 verurteilt. Sie sollen demenzkranken Bewohnern zusätzliche Medikamente verabreicht haben, um sie ruhigzustellen. In einer WhatsApp-Gruppe sollen sich die Angeklagten ausgetauscht haben. Das Quartett hatte sich in der mehrtägigen Schöffenverhandlung nicht schuldig bekannt. Die 46-jährige Erstangeklagte wurde auch wegen Quälens und Vernachlässigens wehrloser Personen schuldig gesprochen. Sie erhielt 30 Monate, davon 20 Monate bedingt. Der 36-Jährige wurde zu 24 Monaten, davon 16 auf Bewährung, verurteilt. Die 33-Jährige erhielt 21 Monate, davon 14 bedingt. Zu einem Teil der vorgeworfenen Taten erfolgten Freisprüche im Zweifel.

(APA/Red)

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