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Berufung gegen Freispruch der Wahlhelfer angemeldet

Die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein./Symbolbild
Die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein./Symbolbild ©APA
Noch nicht vorbei: Nachdem die Wahlhelfer vor wenigen Tagen freigesprochen wurden, hat die Staatsanwaltschaft nun Berufung angemeldet.
Anklage gegen zwei Vorarlberger Wahlhelfer erhoben

Nach zwei langen Jahren des Wartens auf das Ende der Ermittlungen und die Anklageerhebung wurden die beiden Wahlhelfer Anfang September freigesprochen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Freisprüche angemeldet. Angeblich ist ein Ende des Verfahrens erst für 2020 in Sicht.

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Vor wenigen Tagen: Der Freispruch

Nach acht Zeugen und ausführlicher Einvernahme der beiden Angeklagten braucht Richter Martin Mitteregger nicht lange für die Urteilsfällung. Und er findet klare Worte, auch für die Situation der Beschuldigten: „Ich bin der glasklaren Überzeugung, dass die beiden Angeklagten keine Fehler zu verantworten haben.“ Der Richter findet es bedenklich, dass Mitarbeiter, die sich jahrelang in den Dienst des Staates stellten wegen derartigen Bagatellen angeklagt wurden.

Wie bereits die Verteidigung ausführte, bestätigt auch das Gericht, dass es der Gesetzgeber war, der Wahlhelfer und Zuständige mit einer unlösbaren Situation allein ließ. 10.000 Wahlkarten, Zeitdruck, unzumutbare Arbeitsbedingungen und deshalb erhebliche Fehlerquellen. Die Angeklagten sind froh, dass die Bregenzer Causa endlich ein Ende hat und sie nun zumindest von der ersten Instanz bestätigt bekamen, dass nicht einmal ansatzweise ein strafrechtliches Fehlverhalten vorlag. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

(Red.)

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